Gerichtsurteil: Jobcenter muss Beitrag im PKV Basistarif komplett zahlen

Jobcenter PKV Basistarif Hartz-IV

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Im Fall PKV Basistarif hat das Bundessozialgericht nun ein Urteil gefällt. Hartz-IV-Empfänger hatten auf Zahlung der Beiträge im PKV Basistarif geklagt und bekommen nun vom Sozialgericht Recht. Demnach müssen die Jobcenter nun den kompletten Beitrag zum Basistarif erstatten. Bislang mussten Hartz-IV Empfänger die Differenz zwischen dem gesetzlich festgeschriebenen Beitrag der gesetzlichen Krankenkassen bis zum Höchstbeitrag des Basistarifs der privaten Krankenversicherung von ihrem Regelsatz entrichten. Nun werden zusätzliche Kosten in Milliardenhöhe für die gesetzlichen Krankenkassen und den Staat befürchtet.

Jobcenter muss Beitrag zum PKV Basistarif komplett übernehmen

Der Grund des Rechtsstreits liegt in einer Klage eines im Basistarif der privaten Krankenversicherung versicherten Hartz-IV-Empfängers, der auf die komplette Erstattung der Beiträge durch den zuständigen Sozialleistungserbringer geklagt hatte. Im Zuge der Gesundheitsreform wurde es privat Krankenversicherten nicht mehr gestattet, zurück in die gesetzliche Versicherung zu wechseln.

Da das Jobcenter lediglich den Anteil erstattete, auf den auch gesetzlich Versicherte Hartz-IV-Bezieher Anspruch haben, ergab sich eine Differenz von teils mehr als 200 Euro im Monat. Dieser Betrag musste mit dem Regelsatz in Höhe von 359 Euro im Monat beglichen werden. Zu Verhandlungen vor den Sozialgerichten und Entscheidungen zu Gunsten der Kläger kam es immer wieder. Nun erst setzt das Bundessozialgericht mit seiner Grundsatzentscheidung ein Ausrufezeichen und verpflichtet die Jobcenter zur Übernahme des kompletten Beitrags im PKV Basistarif. Das Urteil ist unter dem Aktenzeichen AZ: B 4 AS 108/10 R nachzulesen.

Tausende Hartz-IV-Bezieher stark überschuldet

Da die Mehrbelastungen kaum vom Regelsatz bestritten werden konnten, häuften sich die Schulden der Versicherten im Basistarif bei den privaten Krankenversicherungen. Da trotz Beitragsrückstand Versicherungsleistungen abgerechnet werden müssen, bedeutete dies auch eine immer größere finanzielle Belastung für die PKV. Nun stellt das Bundessozialgericht fest, dass eine ausreichende Krankenversicherung zum verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum gehört und deshalb der Übernahme durch die Jobcenter bedarf. Das Urteil entlastet gut 6.800 im Basistarif versicherte ALG-II Bezieher, die von diesem Urteil betroffen sind.

Höhere Kosten für gesetzliche Krankenkassen und den Staat

Diese Entscheidung zugunsten von ALG-II Empfängern wird zusätzliche Kosten sowohl für gesetzliche Krankenkassen als auch für den Staat verursachen. Einerseits wird die Grundsatzentscheidung von Politikern und vom PKV-Verband begrüßt. Andererseits stellen die gesetzlichen Krankenkassen bereits jetzt klar, dass die Bevorzugung der privaten Krankenversicherungen durch die Jobcenter nicht hinnehmbar ist und fordern eine Anpassung der Kostenübernahme. ”Nachdem das Bundessozialgericht der privaten Krankenversicherung deutlich höhere Zahlungen aus den Jobcentern verschafft hat, muss der Betrag für die gesetzlich versicherten ALG-II-Empfänger selbstverständlich auch angepasst werden.”, so die Vorstandschefin des GKV-Spitzenverbands Doris Pfeiffer.

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