Jahresarbeitsentgeltgrenze für Wechsel in private Krankenversicherung soll sinken
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet wird, ist im deutschen Sozialversicherungssystem eine wichtige Einkommensgrenze. Sie gibt an, bis zu welchem Einkommen Arbeitnehmer im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind.
Sofern der Arbeitnehmer die von der Bundesregierung auf Basis der allgemeinen Lohnentwicklung festgesetzte Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschreitet, ist die Befreiung von der Versicherungspflicht und somit der Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.
Eventuelle Abschaffung der Drei-Jahres-Regel für Wechsel in die private Krankenversicherung
Seit der Einführung der Jahresarbeitsentgeltgrenze im Jahr 1949 wurde diese in jedem Jahr erhöht, denn auch die Bruttolöhne stiegen von Jahr zu Jahr. Im Jahr 2009 jedoch verdienten deutsche Arbeitnehmer aufgrund der anhaltenden Wirtschaftskrise sowie der verlängerten Kurzarbeit erstmals weniger als im Vorjahr, die Bruttoeinkommen sanken um 0,4%.
Diese Reduzierung der Bruttoeinkommen wirkt sich damit unter anderem auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze aus, die im Jahr 2011 daraufhin sinken könnte. Wurde die Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2010 auf 49.950 Euro festgelegt, könnte sie im Jahr 2011 auf nur noch 49.500 Euro sinken. Gleichzeitig prüft die Bundesregierung aktuell die Rücknahme der Drei-Jahres-Regel, so dass der Wechsel in die PKV ab 2011 wieder bei einmaligem Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze möglich wäre.
Die Beitragsbemessungsgrenze bei der Krankenversicherung
Die gesunkenen Bruttolöhne wirken sich aber nicht nur auf die Versicherungspflichtgrenze, sondern auch auf die Beitragsbemessungsgrenze aus, die ab 2011 ebenfalls sinken könnte. Sie gibt an, bis zu welchem Einkommen die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung in Abhängigkeit vom Bruttoeinkommen ansteigen. Von einer Reduzierung der Beitragsbemessungsgrenze würden nicht nur Versicherte selbst, sondern auch deren Arbeitgeber profitieren, die den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von sieben Prozent mittragen.
Weitere News:
Studie: Optimisten haben eine höhere Lebenserwartung
Wer seine Gesundheit positiv einschätzt, lebt im Schnitt auch länger. Das haben Wissenschaftler der Universität Zürich nun in einer Langzeitstudie herausgefunden. Insgesamt 8.200 Probanden befragten die Schweizer Forscher in den letzten 30… mehr
Beitragssenkung: Private Pflegeversicherung kostet weniger
Nachdem einige private Krankenversicherungen zu Jahresbeginn wegen enormer Beitragserhöhungen in den öffentlichen Fokus geraten waren, gibt es nun auch wieder positive Nachrichten für privat Versicherte: Die Beiträge für die private… mehr
PKV einverstanden mit Provisions-Deckelung
Die privaten Krankenversicherer begrüßen die zum 01. April 2012 in Kraft tretende Novellierung des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Wie Josef Beutelmann, Generaldirektor der Barmenia Versicherung am Dienstag auf einer Fachtagung in Berlin… mehr
Super-Impfstoff zum Schutz vor allen Grippeviren
Antibiotika sind in vielen Fällen wirkungslos, jährlich sterben zehntausende Menschen an bakteriellen Infektionen. Immer mehr Krankheitserreger sind resistent gegen Antibiotika. Ein Grund hierfür ist deren zu häufige Anwendung. Laut… mehr