Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze 2010

Auch im neuen Jahr 2010 gibt es eine neue Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bzw. Versicherungspflichtgrenze sowie eine neue Beitragsbemessungsgrenze für die Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung (PKV) bzw. in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Hier eine Übersicht über die Einkommensgrenzen für das Jahr 2010 und die vorangegangenen Jahre sowie eine Erläuterung zum besseren Verständnis.

Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze 2010 für die Private Krankenversicherung

Die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch bekannt unter Versicherungspflichtgrenze, scheidet Versicherte in Versicherungspflichtige und freiwillig Krankenversicherte. Liegt das erzielte Jahreseinkommen, also das Jahresarbeitsentgelt, über der Versicherungspflichtgrenze, besteht freie Wahl für eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung. Somit können bis dahin gesetzlich Versicherte einen Wechsel in die private Krankenversicherung vollziehen. Anderenfalls besteht der Zwang zum Verbleib in der GKV als Versicherungspflichtiger. Eine Anpassung der Versicherungspflichtgrenze erfolgt jedes Jahr aufs Neue durch die Bundesregierung. Übersicht Versicherungspflichtgrenze/Jahresarbeitsentgeltgrenze:
  • Versicherungspflichtgrenze 2010: 49.950 € (4.162,50 / Monat)
  • Versicherungspflichtgrenze 2009: 48.600 € (4.050,00 / Monat)
  • Versicherungspflichtgrenze 2008: 48.150 € (4.012,50 / Monat)
  • Versicherungspflichtgrenze 2007: 47.700 € (3.975,00 / Monat)
  • Versicherungspflichtgrenze 2006: 47.250 € (3.937,50 / Monat)

Beitragsbemessungsgrenze 2010 für die gesetzliche Krankenkasse

Die Beitragsbemessungsgrenze hat die Deckelung der Krankenkassenbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung zur Aufgabe. Da die Höhe des Kassenbeitrags direkt von der Höhe des Einkommens ist (also je höher das Einkommen, desto höher der Krankenkassenbeitrag) sorgt diese Verdienstgrenze für einen maximal zu leistenden Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung. Somit führt das Einkommen über der Beitragsbemessung nicht zu einem noch höheren Beitrag. Auch diese Verdienstgrenze wird jährlich neu von der Bundesregierung festgelegt. Überblick über die Beitragsbemessungsgrenze für 2010 und vorangegangene Jahre:
  • Beitragsbemessungsgrenze 2010: 45.000 Euro (3.750,00 / Monat)
  • Beitragsbemessungsgrenze 2009: 44.100 Euro (3.675,00 / Monat)
  • Beitragsbemessungsgrenze 2008: 43.200 Euro (3.600,00 / Monat)
  • Beitragsbemessungsgrenze 2007: 42.750 Euro (3.562,50 / Monat)
In einem konkreten Beispiel heisst das folgendes: bis zu einem Einkommen von 45.000 Euro Jahresbruttoeinkommen, steigt der Krankenkassenbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung und erreicht den höchstmöglichen Beitrag mit einem Einkommen von genau 45.000 Euro. Damit bleibt die GKV für Versicherte mit genau 45.000 Euro Einkommen genauso teuer wie für Versicherte mit einem Einkommen von z.B. 90.000 Euro im Jahr.

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