Internet-Apotheke Doc Morris hat kein Recht auf Herstellerrabatt

Im Falle der niederländischen online Versandapotheke "Doc Morris" hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden, dass kein Anspruch auf Herstellerrabatte besteht. Die Online Discount Apotkeke Doc Morris wollte Herstellerrabatte auch auf medikamente für an deutsche Kassenpatienten verkaufte Medikamente erwirken.

Verweigerung von herstellerrabatten an Doc Morris verstösst nich gegen EU-Recht

In seinem Urteil weist das Bundssozialgericht in Kassel auf die Konformität der Verweigung mit geltendem EU-Recht und begründet sein Urteil mit der Tatsache, dass Herstellerrabatte nur Unternehmen offenständen, die in das Preisgefüge der deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen eingebunden sind. Dies sei im Falle der niederländischen Discount-Apotheke Doc Morris nicht der Fall. Hintergrund der Herstellerrabatte innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist das Bestreben, die Preise für Medikamente möglichst gering zu halten. So kürzen die gesetzlichen Krankenkassen die Rechnungen von Apotheken in Höhe des Herstellernachlasses, die ihrerseits diese Differenz bei den Pharmaunternehmen und den Herstellern geltend machen können.

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