Honorar für Ärzte zur Behandlung im PKV Basistarif gekürzt

Seit Januar 2009 haben Versicherte der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, neben den klassischen Tarifen der Privaten KV auch den PKV Basistarif zu wählen. Zu günstigen Preisen bieten die Versicherungsunternehmen jetzt die Kostenübernahme für die medizinische Grundversorgung, die den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse entspricht.

GeringereArzt- Honorare für Behandlungen im Basistarif

Um diese Leistungen zu günstigen Preisen bieten zu können, haben sich die Kassenärztliche Vereinigung sowie der Verband der privaten Krankenversicherungen jetzt auf neue Honorare für Ärztinnen und Ärzten geeinigt, die Behandlungen von Patienten im Basistarif vornehmen. Sie erhalten ab dem 01. April 2010 eine deutlich geringere Entlohnung als bisher, wobei sich beide Seiten mit diesen Vereinbarungen zufrieden zeigen.

Ab April 2010 erhalten Ärzte nun für Laborleistungen nur noch das 0,9fache des Gebührensatzes der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte. Leistungen, die unter die Abschnitte A, E und O fallen, werden mit dem 1,0fachen der Gebührenordnung vergütet, für alle übrigen Leistungen erhalten die Ärzte vorerst bis Dezember 2012 das 1,2fache der ärztlichen Gebührenordnung.

Streit zwischen Kassenärztlicher Vereinigung und private Krankenkassen beigelegt

Mit dieser Vereinbarung konnte nun der schwelende Streit zwischen den privaten Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung beigelegt werden. Ursprünglich forderte die Kassenärztliche Vereinigung, die Gebührenregelung im PKV Basistarif der Gebührenregelung für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen anzupassen. Hiervon wird nun erst einmal abgesehen. Um jedoch zu verhindern, dass die Verluste für Ärztinnen und Ärzte zu groß werden, wurde ein Sonderkündigungsrecht vereinbart, sofern die Zahl der Versicherten im Basistarif die Grenze von 100.000 überschreiten sollte. Bisher nutzen lediglich rund 15.000 Menschen den Basistarif der privaten Krankenkassen.

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