Höhere Förderung der Rürup und Riester Rente dank Eueropäischem Gerichtshof

Die Riester Rente und die Rürup Rente haben sich seit ihrer Einführung im Jahr 2005 zu einem der beliebtesten Produkte der privaten Altersvorsorge entwickelt. Vor allem die staatliche Förderung macht diese Verträge attraktiv.

Europäisches Gerichtshof macht Riester und Rürup Förderung auch für nicht dauerhaft in Deutschland Lebende möglich

Bisher jedoch konnten die staatliche Förderung nur förderberechtigte Personen erhalten, die in Deutschland vollumfänglich steuerpflichtig sind und auch im Alter in Deutschland wohnen. Grenzgänger hingegen hatten bisher keine Möglichkeit, die Förderung der Riester-Rente zu erhalten.
Mit seinem Urteil vom 10.09.2009 jedoch hat der Europäische Gerichtshof diese bisherige Regelung gekippt und damit den Kreis der Förderberechtigten auch auf Grenzgänger erweitert. Nun können auch EU-Ausländer, die in Deutschland beschäftigt sind und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, die Förderung beantragen und erhalten.

Bisherige Regelung verstößt gegen Arbeitnehmerfreizügigkeit

Gleichzeitig bemängelten die Richter in ihrem Urteil, dass Anleger ihre erhaltene Riester-Förderung zurückzahlen mussten, wenn sie ins Ausland umziehen oder aber ihren Ruhesitz ins EU-Ausland verlagerten. Nach Ansicht der Richter entspricht es weiterhin nicht dem Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit, dass die Förderung auch dann zurückgezahlt werden muss, wenn ein ausländischer Arbeitnehmer nach Jahren in Deutschland in seine Heimat zurückkehrt. Der Gesetzgeber muss diese Passagen nun nachbessern und eine einvernehmliche Lösung finden.

Auch die Wohneigentum-Förderung verletzt das Freizügigkeitsrecht und wird von der EU geprüft

Seit Januar 2008 können Riester-Verträge zudem zur Schaffung von Wohneigentum genutzt werden. Förderberechtigt sind jedoch nur inländische Immobilien. Auch diese Beschränkung der Riester-Förderung wird von den Luxemburger Richtern kritisiert, denn sie verletzt das Freizügigkeitsrecht. Das Bundesfinanzministerium arbeitet auch hier an einer möglichst zeitnahen Umsetzung der Vorgaben des Gerichts.

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