GOZ: Höhere Behandlungskosten für alle Bundesbürger
Gesundheitsminister Philipp Rösler will die Honorare für Zahnärzte erhöhen. Zwar soll die Honorarerhöhung mit sechs Prozent niedrig ausfallen. Aber die Versicherten werden sie zu spüren bekommen – und zwar alle. Denn Zahlen deuten daraufhin, dass die Kassenleistungen nur noch einen Bruchteil des Einkommens der Zahnärzte ausmachen. Auch Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung rechnen immer mehr Privatleistungen ab. Und diese werden bekanntlich auf Basis der GOZ erhoben.
Neue Zähne werden teurer
Viele Mitglieder der GKV sind immer noch der Meinung, dass der Streit um die neue Gebührenordnung für Zahnärzte sie nichts angehe.
Leistungen, die nicht für den Befund medizinisch notwendig sind, werden auch nicht bezahlt. Zahnersatz mit Verblendung im Backenzahnbereich wäre ein solches Beispiel. Lässt sich der gesetzlich Versicherte die Verblendung trotzdem einsetzen, muss er diese Leistung aus eigener Tasche finanzieren. Und die Abrechnung erfolgt gemäß der GOZ. Steigen hier die Honorare, wird es also auch für Versicherte in der GKV teurer.
Krankenkassen rechnen mit erheblichen Mehrkosten
Wie hoch die Kosten für den gesetzlich Versicherten ausfallen, ist zwar unklar, da die Kassen hier kein Wörtchen mitreden und nur zwischen Patient und Zahnarzt abgerechnet wird. Modellkalkulationen seitens der AOK Sachsen & Thüringen scheinen aber bis auf einen dreistelligen Betrag hinauszulaufen, den Mitglieder der GKV in Zukunft werden schultern müssen. Nach der Erhöhung der Beiträge werden nun auch neue Zähne teurer. Eine Tatsache, welche die PKV bestätigen kann. Hier gehen Schätzungen für die Versicherten der privaten Krankenversicherung von rund 180 Millionen Euro an Mehrkosten aus.
Nächste Beitragserhöhung in der PKV
Vor dem Hintergrund, dass die Ärztehonorare steigen werden, dämmert es den Mitgliedern der PKV, was in nächster Zeit auf sie wartet – eine erneute Anhebung der Beiträge. Dabei sind erst zum Jahresanfang in einigen Krankenversicherungen die Beiträge gestiegen. Neben den Privatversicherten der Vollversicherung sind davon auch Versicherte der GKV betroffen. Nämlich diejenigen, die im Rahmen einer Zusatzversicherung die Gesundheit ihrer Zähne besser schützen wollten.
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