GKV-VStG: Bußgelder für Krankenkassen drohen

GKV-VStG

VStG ahndet Krankenkassen bei Verstoß

Im Frühjahr/Sommer 2011 kannte das Gesundheitswesen nur ein großes Thema – die Pleite der City-BKK, bei deren Schließung nicht alles so glatt verlief, wie es hätte laufen müssen. Die Versichertenstruktur der City-BKK, vornehmlich bestehend aus älteren und kranken Versicherten, war ein Grund für die Misere. Anderen Kassen aus dem Bereich der GKV wimmelten die City-BKK-Versicherten ab. Mit dem neuen GKV-VStG (Versorgungsstrukturgesetz) soll eine derartige Situation in Zukunft vermeiden werden.

Abwimmelungstaktik trotz Aufnahmepflicht

Da es sich vorrangig um ältere oder kranke Patienten handelte, die möglicherweise gar nicht wussten, dass sie angenommen werden müssen, wurde die Situation verschärft und das Image einiger Krankenkassen beschädigt.

Sichtbar wurde die Verweigerungshaltung unter anderem durch zwiespältige Ausreden oder den Verweis an Außenstellen, in denen nur ein- oder zweimal die Woche für wenige Stunden Mitarbeiter anzutreffen waren.

Gesundheitsminister Bahr kündigte jetzt an, dass derartige Situationen in Zukunft nicht mehr vorkommen sollen. Dafür werden in das neue Versorgungsstrukturgesetz auch Bußgelder aufgenommen, die bei der Abweisung von Versicherten in Kraft treten. Es soll die Krankenkassen bis zu 50.000 Euro kosten, sollten sie weiterhin Kunden ablehnen.

Komplizierte Regeln hinderten Versicherte am Wechsel

Was die Situation der Versicherten noch verschärfte, war die Tatsache, dass viele Versicherte alters- oder gesundheitsbedingt nicht mehr selbständig die Krankenkasse wechseln konnten. In den Fällen übernahm das Jobcenter oder der zuständige Sozialversicherungsträger diese Aufgabe. Dadurch ist ein hoher verwaltungstechnischer Aufwand entstanden – 15.000 Versicherte mussten auf diese Weise neu in eine GKV vermittelt werden.

In Zukunft soll auch diese Tatsache vereinfacht werden:  Es soll möglich sein, dass die Versicherten lediglich ein einzelnes Formular ausfüllen müssen, darauf die Wunschkrankenkasse ankreuzen und die Kasse übernimmt den Rest. Bisher ist aber noch unklar, ob diese Methode allgemeingültig werden wird oder nur für Hilfebedürftige Anwendung findet. In jedem Fall sind die geplanten Regelungen des GKV-VStG ein erster Schritt in die richtige Richtung.

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