GKV: Vorstandsgehälter werden vom BVA überprüft
Immer wieder ist die Öffentlichkeit entsetzt, wenn in den Nachrichten über den Bankrott eines Unternehmens berichtet wird, der Vorstand trotzdem Abfindungen in Millionenhöhe bezieht. Überdurchschnittlich hohe Vergütungen werden aber nicht nur in der Wirtschaft, sondern auch der GKV kritisiert. Um derartige Vorkommnisse im Gesundheitswesen in Zukunft zu vermeiden, werden die Verträge von Vorstandsvorsitzenden und Vorstandsmitgliedern in Zukunft genauer durch das Bundesversicherungsamt (BVA) überprüft.
Strengere Vorgaben – genauer Kontrollen
Es sind aber nicht nur unverhältnismäßige Abfindungen, die dem BVA ein Dorn im Auge sind, auch übertrieben hohe Gehälter sollen in Zukunft effektiver unterbunden werden.
Um einen genaueren Überblick über die Situation zu bekommen, sind die Kassen der GKV in Zukunft dazu verpflichtet, Verträge, die mit Vorständen geschlossen werden, direkt und unaufgefordert an das BVA zu senden. Dies betrifft jedoch nicht nur Neuverträge, auch wenn nach einem Zusammenschluss verschiedener Kassen neue Verträge ausgehandelt werden, müssen diese unverzüglich dem BVA vorgelegt werden.
Dieser Punkt wird besonders hervorgehoben, da bei der Sichtung der Zahlen aus den Jahren 2005 bis 2008 mehrere Fälle auftraten, in denen Vorstände nach Fusionen noch bis zum Ende der eigentlichen Vertragslaufzeit bei weiterhin vollen Bezügen freigestellt worden. Dies ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern treibt auch die Verwaltungskosten unnötigerweise in die Höhe.
GKV: Vorstände sechstellig entschädigt
Besonders problematisch bei den weiter gezahlten Bezügen ist dabei der Punkt, dass die Bezüge aus den Beiträgen der Versicherten gezahlt werden und damit der Sichtweise auf die GKV in der Öffentlichkeit stark negativ beeinflusst wird.
Ein Beispiel sorgte während der Prüfung durch den Bundesrechnungshof für besonderen Wirbel: Ein Zusammenschluss von vier kleinen Kassen, die mit je ca. 3800 bis 6500 Versicherten fusionierten, es wurde aber nur einer der vier Vorstandsvorsitzenden zum neuen Chef gewählt. Die verbliebenen drei Vorstände wurden kurz vor der Fusion für weitere sechs Jahre im Amt neu gewählt. Alles in allem beliefen sich die Kosten für die ehemaligen Vorstände auf 1,6 Millionen Euro. Derartige Situationen will das BVA in Zukunft verhindern.
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