GKV: Versorgungsgesetz erntet Kritik der Landesregierung Thüringen

Versorgungsgesetz in der Kritik

Versorgungsgesetz in der Kritik

Die Landesregierung Thüringen hat sich gegenüber dem Versorgungsstrukturgesetz kritisch geäußert. Sie ist der Meinung, dass die guten Ideen, welche in dem Versorgungsstrukturgesetz stecken, zwar lobenswert, jedoch nicht durchgehend finanzierbar sind. Eine Kostenexplosion im Gesundheitssektor wird daher befürchtet, welche anschließend mit Zusatzbeiträgen wieder von den Versicherten getragen werden muss.

Kostenexplosion im dreistelligen Millionenbereich

Hartmut Schubert, Staatssekretär im Gesundheitsministerium von Thüringen, ist gegenüber den Plänen, welche im Versorgungsstrukturgesetz stecken sollen, nicht abgeneigt.

  Jedoch warnt er davor, dass zu viele Änderungen eine Kostenexplosion hervorrufen, die nicht ohne Zusatzbeiträge für die Versicherten gestemmt werden kann. Er erklärte dazu: “Nicht alles, was versorgungspolitisch wünschenswert ist, ist auch finanzpolitisch realisierbar. Das ist ein großes Manko am kommenden Versorgungsstrukturgesetz.”

Des Weiteren ist für Schubert klar, dass eine Änderung im derzeitigen Gesundheitswesen notwendig ist, um den Ärztemangel und finanziellen Kollaps zu verhindern. Der derzeitige Kurs der Bundesregierung ist dafür jedoch nicht der richtige Weg, so Schubert. Er rechnet mit 350 Millionen Euro Mehrkosten für die Krankenkassen. Für den Aufbau des Strukturfonds der Krankenkassenverbände sind aus den Kassen der Versicherungen weitere 25 Millionen Euro notwendig. Alles Geld, welches die Krankenkassen nicht haben und dafür auch keine Unterstützung aus dem Gesundheitsfonds erhalten.

Risikogeschäft für kleine Krankenkassen

Nachdem in diesem Jahr bereits 2 gesetzliche Krankenkassen schließen mussten, könnten diese Mehrkosten weitere Krankenkassen in Bedrängnis bringen. Denn die Zuwendungen aus dem Gesundheitsfonds reichen besonders in den kleineren Betriebskrankenkassen bereits jetzt kaum aus. Sollten die Kosten weiter steigen und die Zuwendungen aus dem Gesundheitsfonds nicht angehoben werden, müssen sich die Versicherten auf Zusatzbeiträge und mögliche Kassenpleiten einstellen.

Wer dem entgehen will, kann als freiwillig versichertes Mitglied der GKV in die private Krankenversicherung wechseln. Eine Chance, die übrigens auch die Mitglieder der BKK für Heilberufe nutzen können. Denn im Rahmen deren Schließung müssen sie sich nicht zwingend gesetzlich versichern.

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