GKV: Versorgungsgesetz als Klotz am Bein der Beitragszahler
Das Gesundheitsministerium arbeitet an der nächsten Reform. Und könnte nach Ansicht einiger Experten den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung erneut in die Höhe treiben. Streitpunkt ist das Versorgungsgesetz, mit welchem Gesundheitsminister Philipp Rösler die Ärzte in ländlichen Gebieten ködern will. Eine Tatsache, die seitens des GKV-Spitzenverbands sowie des Verbands der Ersatzkassen mit Skepsis betrachtet wird.
Ärztemangel als Verteilungsproblem
Mit dem Versorgungsgesetz will Gesundheitsminister Philipp Rösler den Fachärztemangel offensiv bekämpfen.
In Gebieten, die als unterversorgt gelten, fehlen dagegen nur 800 niedergelassene Ärzte. Daher ist der immer wieder angeführte Ärztemangel eigentlich kein tatsächliches Mangel- sondern eher ein Verteilungsproblem. Eine Tatsache, der sich andere Experten der Branche anschließen. Thomas Ballast, Chef des vdek, wies darauf hin, dass es „noch nie so viele Ärzte wie im Moment“ gegeben hat.
Umfangreiche Anreize für Mediziner
Allerdings scheint Medienberichten zufolge bislang keine Rede in der Politik von einer reinen Umverteilungsproblematik. Es solle Kliniken und Ärzten in den betroffenen Regionen finanzielle Anreize gegeben werden. Seitens der GKV-Verbände wurde die Forderung erhoben, den Mehraufwand auf der einen Seite mit Abschlägen auf der anderen Seite zu kompensieren. Eigentlich eine logische Konsequenz, um die Kosten einer neuen Reform nicht aus dem Ruder laufen zu lassen. Wird darauf verzichten, zahlt am Ende der Versicherte die Rechnung.
Angst vor neuen Beitragserhöhungen
Seitens der gesetzlichen Krankenversicherung scheint die Befürchtung zu bestehen, durch das neue Versorgungsgesetz belastet zu werden. Was dies am Ende bedeutet, kann sich jedes Mitglied der GKV an fünf Fingern abzählen. Während die Versorgung der niedergelassenen Ärzte steigt, die im vergangenen Jahr im Durchschnitt übrigens mehr als 160.000 Euro verdient haben, müssen die Kosten von jemandem getragen werden. Und das sind meistens die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung – entweder über einen höheren Beitragssatz oder Zusatzbeiträge, welche die Krankenkassen erheben.
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