GKV: Verhalten bei Insolvenz der Krankenkasse

City BKK Vereinigte IKK

City BKK Vereinigte IKK

Die City BKK und die Vereinigte IKK stehen vor der möglichen Insolvenz und damit vor der Schließunug. Die finanzielle Schieflage gesetzlicher Krankenkassen ist für die Branche und Versicherte neu. Insbesondere die Tatsache, dass derzeit gleich zwei Krankenkassen der GKV vor dem finanziellen Aus stehen, hat Seltenheitswert. Bei Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt damit die Verunsicherung. Wie im Fall der Insolvenz verhalten? Sind Leistungen überhaupt noch gesichert?

City BKK und Vereinigte IKK

In der vergangenen Woche schlug die Nachricht, dass die City BKK eventuell im Sommer geschlossen werden könnte, ein wie eine Bombe.

Schließlich ist es für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung ein Novum, eine Krankenkasse quasi von Amts wegen in die Insolvenz rutschen zu sehen. Aber die City BKK ist nicht die einzige gesetzliche Krankenversicherung, die derzeit mit Problemen zu kämpfen hat. Auch die Vereinigte IKK steckt in Nöten.

Und musste beim Verbund der Innungskassen einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Es sollen rund 50 Milliarden Euro fehlen, um den Betrieb der Krankenkasse längerfristig fortlaufen zu lassen. Der Grund bei beiden Kassen der GKV ist ähnlich – die Zuwendungen aus dem Gesundheitsfonds reichen nicht mehr aus, um die Kosten zu decken. Allerdings hat die Vereinigte IKK bisher noch auf den Zusatzbeitrag verzichtet. Für die Versicherten trotzdem nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Was tun bei Insolvenz?

Ein großes Fragezeichen für viele Versicherte: Wer kommt für die Kosten auf, falls die Krankenkasse in die Insolvenz geht? In diesem Fall werden angelaufene Behandlungen weiter finanziert. Wer zum Arzt muss, braucht während der Insolvenz seiner GKV aber keine finanziellen Belastungen aus der Reihe zu fürchten. Zuerst springen die Kassen derselben Klasse (Innungskrankenkassen, Betriebskrankenkassen usw.) ein. Und wenn dies nicht ausreicht, werden alle Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Kasse gebeten.

Krankenversicherung umgehend wechseln

Arbeitnehmer, deren Krankenversicherung zahlungsunfähig wird, sollten sich umgehend nach einer neuen Krankenkasse umsehen. Es bleiben nur 14 Tage zwischen Schließung der GKV und der Versicherung, die vom Arbeitgeber ausgewählt wird. Einen Verlust des Krankenversicherungsschutzes muss niemand fürchten. Allerdings kann der letzte Schritt durchaus zu Nachteilen führen.

 

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