GKV: Streitfall individuelle (IGeL) Leistung

IGEL individuelle Leistungen

Streit um IGEL

Kassenpatienten können sich beim Arzt über den gesetzlich vorgeschrieben Leistungsrahmen der GKV behandeln lassen, müssen diesen zusätzlichen Aufwand aber auch aus eigener Tasche finanzieren. Allerdings sorgen diese IGe-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen) immer wieder für Streit zwischen dem Patienten, Leistungserbringer und der zuständigen GKV, denn einige der IGeL müssen von den Kassen übernommen werden. Patienten zahlen aus Unwissenheit darüber nicht selten die Rechnungen selbst.

IGeL – sinnvoll oder nicht?

Individuelle Gesundheitsleistungen gelten in den Augen vieler Kritiker als Sammelbecken ärztlicher Leistungen, die eigentlich entbehrlich sind.

Diese Betrachtung geht allerdings zu kurz. Auch wenn einige der im IGeL-Katalog enthaltenen Punkte sicher umstritten bleiben, sind einige der Leistungen durchaus sinnvoll und können sogar eine medizinische Indikation als Grundlage haben. In einem solchen Fall entzündet sich schnell Streit zwischen dem Kassenpatienten und der GKV.

Während eine Seite auf die Kostenübernahme pocht, beruft sich die Gegenseite auf die gesetzlichen Regelungen. Kein Wunder, dass viele Patienten angesichts der Fülle unterschiedlicher IGe-Leistungen verunsichert sind und die Rechnung ohne Zögern aus eigener Tasche finanzieren. An einem solchen Fall hat sich erst kürzlich eine Debatte rund um die Abrechnung bestimmter Leistungen entzündet, welche in den IGeL-Katalog fallen.

Beratungsfehler der Krankenkassen

Wo liegen aber die Ursachen dafür, dass Patienten teilweise Rechnungen fälschlicherweise selbst zahlen müssen? Eine mögliche Ursache sind Beratungsfehler, wie im Fall, den das „Handelsblatt“ kürzlich thematisierte. Hier ging die Krankenkasse von falschen Vorsorgeintervallen aus, weshalb die Patienten die Rechnung für eine Untersuchung selbst zahlen musste. Der Ärger hat teilweise aber noch andere Auslöser.

Denn die gesetzlichen Richtlinien bezüglich der Leistungen, die eine GKV übernehmen muss, sind nicht immer eindeutig formuliert und lassen einen gewissen Interpretationsspielraum zu. Des Weiteren sind einige der Leistungsbeschreibungen bereits in die Jahre gekommen und halten mit dem medizinischen Fortschritt nicht mehr Schritt. Was Ärzte für medizinisch sinnvoll erachten und was die Krankenkassen letzten Endes in diesen Bereich einstufen, kann sich deutlich voneinander unterscheiden.

Aktuelle Informationen zum Thema IGel hier.

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