GKV: Spitzenverband betrachtet Versorgungsstrukturgesetz kritisch
Am Mittwoch ist das Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) vom Bundeskabinett beschlossen worden. Damit soll der vermeintliche Ärztemangel auf dem Land bekämpft und die Überversorgung abgebaut werden. Allerdings gehen die Reglungen des neuen GKV-VStG etlichen Experten und Vertretern aus dem Gesundheitswesen nicht weit genug. Gerade der Abbau der Überversorgung kommt vielen schlicht zu kurz.
GKV-Spitzenverband lobt Ansatzpunkte
Gänzlich verurteilt wird der Entwurf zum GKV-VStG – etwa vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen – nicht.
Allerdings gibt das neue GKV-VStG auch Anlass zur Kritik, mit der Johann-Magnus v. Stackelberg nicht hinterm Berg hält. Er verwies in diesem Zusammenhang unter anderem auf die Tatsache, dass in dem Gesetzentwurf der Abbau einer herrschenden Überversorgung fehlt. Letztere „bindet medizinisches Personal und finanzielle Ressourcen“, so der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes weiter.
Kritik an zunehmender Staatsnähe
Die fehlenden Einschnitte in den überversorgten Gebieten kritisierten auch andere Vertreter aus dem Bereich der GKV, wie Christoph Straub. Der Vorstandschef der Barmer GEK bemängelte, dass die „Herausforderung einer gleichmäßigen Verteilung von Ärzten nicht angegangen“ mit dem neuen GKV-VStG angegangen wird. Es gibt aber aus Sicht der Experten noch mehr Kritikpunkte.
Was zum Beispiel den GKV-Spitzenverband weiter stört, ist die Tatsache, dass mit dem Entwurf zum GKV-VStG die Regularien des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgeweicht werden. Das letzte Wort bei der Berufung unparteiischer Mitglieder soll in Zukunft der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages eine deutliche Aufwertung erfahren. Mit diesem Schritt rückt in den Augen des Verbandes das Gesundheitswesen zumindest im Bereich der GKV deutlich in Richtung Staatsmedizin.
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