GKV: Sonderkündigungsrecht bei höherem Zusatzbeitrag

Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitrag

Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitrag der GKV

Seit dem 01. Januar 2011 gilt in Deutschland das neue GKV-Finanzierungsgesetz. Damit steigt nicht nur der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 15,5 Prozent, die Krankenkassen dürfen auch einen Zusatzbeitrag ohne Deckelung von ihren Mitgliedern verlangen. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt weist jetzt in einer Pressemeldung darauf hin, dass Versicherten sich hier die Möglichkeit zum Wechsel der Krankenkasse bietet.

GKV-Zusatzbeitrag und Sonderkündigungsrecht

Mit dem Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung sollen Finanzierungslücken in Zukunft gedeckt werden. Denn an dem neuen Beitragssatz von 15,5 Prozent soll vorerst nicht mehr gerüttelt werden.

Auf die Versicherten der GKV warten damit in den kommenden Jahren wahrscheinlich spürbare Mehrbelastungen, da der Zusatzbeitrag aus eigener Tasche finanziert werden muss. Erhebt eine gesetzliche Krankenversicherung den zusätzlichen Beitrag von ihren Versicherten, haben diese die Möglichkeit, außer der Reihe in eine andere Kasse zu wechseln.

Über das Sonderkündigungsrecht können sie sich eine Krankenversicherung ohne Zusatzbeitrag suchen. Gleiches gilt im Übrigen auch dann, wenn die Krankenkasse bereits einen Zusatzbeitrag verlangt, aber an dessen Höhe schraubt. Auch in diesem Fall gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hin. Versicherte müssen seitens der gesetzlichen Krankenkasse einen Monat vor Erhebung des Zusatzbeitrags darüber informiert werden.

Wechsel zwischen Prämie und Leistung

Gleichzeitig macht die Verbraucherzentrale aber auch darauf aufmerksam, dass der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht alles ist. Neben den Pflichtleistungen können die einzelnen Krankenkassen sich in verschiedenen Punkten unterscheiden. Wechselwilligen Verbrauchern wird deshalb empfohlen, bei der Suche nach einer neuen Krankenversicherung auch auf das Umfeld zu achten. Wie gestalten sich zum Beispiel die Serviceleistungen der Krankenkasse? Werden Impfungen durch die GKV übernommen? Aufgrund dieser heterogenen Anforderungen ist es sehr schwierig, allgemeine Empfehlungen zum Krankenkassen-Wechsel zu geben.

Zusatzbeitrag noch nicht flächendeckend eingeführt

Derzeit wird der GKV-Zusatzbeitrag nur von 13 Krankenkassen verlangt und liegt zwischen 8 und 15 EUR. Es stehen wechselwilligen Verbrauchern also noch ausreichend Möglichkeiten zur Verfügung, um den Zusatzbeitrag einzusparen. Allerdings bleibt die Frage offen, wie lange dieser Zustand noch anhalten kann. Experten rechnen für die kommenden Jahre damit, dass sich der Zusatzbeitrag schrittweise erhöhen und ausweiten wird.

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