GKV: Rechtsschutzversicherung für Patienten in der DAK

Rechtsschutz für DAK Versicherte

Rechtsschutz für DAK Versicherte

Die DAK Krankenversicherung hat eine Patienten-Rechtsschutzversicherung in ihrem Programm, die bei den Ärzten auf wenig Gegenliebe stößt. Mit dieser können sich Patienten im Falle von Behandlungsfehlern der Ärzte absichern. Ärzte sehen darin eine Störung des Patient-Arzt-Verhältnisses. Für nur 3,50 Euro im Monat können sich die Patienten bis in eine Höhe von 300.000 Euro bei einem Rechtsstreit absichern.

Ärzte verurteilen Rechtsschutzversicherung der DAK

Seit Mitte des Jahres 2010 hat die DAK in Zusammenarbeit mit dem Privatversicherer Hanse-Merkur eine Rechtschutzversicherung im Programm, welche den Patienten absichern soll.

Dabei werden die Kosten eines eventuellen Rechtsstreits bis in eine Höhe von 300.000 Euro übernommen. Der baden-württembergische Allgemeinmediziner Dietmar Glaser sieht darin hauptsächlich das Risiko, welches das Verhältnis zwischen Patient und behandelndem Arzt schwächt.

Eine derartige Versicherung erhöht, nach Auffassung von Glaser, nur das Misstrauen gegenüber den Ärzten. Sollte sich ein Patient aufgrund eines vermuteten Aufklärungs- oder Behandlungsfehlers dazu entscheiden, Klage gegen einen Arzt einzureichen, sieht der Mediziner sich und seine Kollegen im Hintertreffen. Zum einen gibt es keine einheitliche Regelung was unter einer ausreichenden Aufklärung zu verstehen ist und zum anderen erklärte er: “Wenn es etwa um die umfassende Erklärung der Beipackzettel bei Arzneimitteln geht, stehen wir als Ärzte auf verlorenem Posten.”

Risiko von Klagen wird erhöht

Des Weiteren befürchtet Glaser, dass Patienten mit einer Rechtsschutzversicherung eher die Schuld beim behandelnden Arzt suchen und eine Klage in Betracht ziehen. Für ihn besteht außerdem das Risiko, dass Ärzte zunehmend vor der Verordnung von Behandlungen zurückschrecken, um dem Risiko einer Klage aus dem Weg zu gehen. Dietmar Glaser fordert daher einen dringend notwendigen Dialog der beiden Parteien, anderweitig haben wir bald amerikanische Verhältnisse warnt er.

Der Präsident der Ärztekammer Baden-Württemberg, Ulrich Clever, gab in Zusammenhang mit dieser Diskussion bekannt, dass Ärzte Behandlungen ablehnen können, sollte das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient unzureichend sein. Ob jedoch bereits eine Rechtsschutzversicherung einen derartigen „Vertrauensbruch“ darstellt, ist noch unklar.

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