GKV: Krankenkassen wehren sich gegen iGe-Leistungen
In den vergangenen Jahren stieg die Zahl der in Anspruch genommenen individuellen Gesundheitsleistungen – iGeL – um über 50 Prozent. Die Kassen wollen dem einen Riegel vorschieben und verweisen dabei auf den medizinischen Ethos. Individuelle Gesundheitsleistungen stehen besonders wegen ihrer medizinischen Fragwürdigkeit in der Kritik.
iGeL nutzen meist nur den Ärzten, nicht den Patienten
Einige Experten sprechen bei den individuellen Gesundheitsleistungen bereits von einer Plage und wollen die Ärzte in Zukunft daran hindern, ihren Patienten derartige Leistungen, die sie selbst bezahlen müssen, zu verschreiben.
In den meisten Fällen sind derartige Untersuchungen medizinisch unnötig und dienen nur der Umsatzsteigerung der Ärzte. In den vergangenen Jahren konnte der Umsatz mit individuellen Gesundheitsleistungen auf 1,5 Milliarden Euro verdoppelt werden. Ganz oben auf der Liste ist das sogenannte Glaukom-Screening zu finden, eine Untersuchung auf grauen Star.
Kassen verlangen Einwilligungssperrfrist
Die gesetzlichen Krankenkassen verlangen daher eine „Einwilligungssperrfrist“ von 24 Stunden. Erst nach Ablauf dieser Frist sollen sich die Patienten künftig entscheiden, ob sie eine derartige Behandlung annehmen oder nicht. Eine Ausnahme soll dabei lediglich eintreten, wenn eine individuelle Gesundheitsleistung auf ausdrückliche Nachfrage des Patienten verordnet wird. Des Weiteren verlangt die GKV einen Behandlungsvertrag, in dem der Patient über Vor- und Nachteile der Behandlung und mögliche Alternativen aufgeklärt wird.
Den Ansichten Kiefers widerspricht der Präsident der hessischen Ärztekammer Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, er sieht das Problem eher bei den Krankenkassen. Für ihn sind die immer weiter eingeschränkten Leistungen der Krankenkassen erst der Auslöser gewesen, die derartige iGe-Leistungen nötig machen. Während Hatzbach dafür plädiert, dass die Ärzte mehr Leistungen anbieten als die Kassen bezahlen, hofft Kiefer darauf, dass seine Einwände in das neue Gesetz zur Stärkung der Patientenrechte mit aufgenommen werden.
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