GKV: Kein Zusatzbeitrag bei KKH-Allianz ab April 2012

KKH Allianz ohne Zusatzbeitrag 2012

KKH Allianz ohne Zusatzbeitrag 2012

28.11.2011: Wenn es um den Zusatzbeitrag geht, können gesetzlich Versicherte aufatmen. Mit der KKH-Allianz stellt ein weiterer gesetzlicher Krankenversicherer Pläne vor, ab April 2012 den derzeit erhobenen Zusatzbeitrag abzuschaffen. Grund dafür sind Überschüsse in Höhe von 140 Millionen Euro, die in etwa zum Jahresende anlaufen sollen. Damit geht die Zahl der Versicherten, die einen Zusatzbeitrag bezahlen müssen, um weitere 1,86 Millionen zurück.

Acht Euro Zusatzbeitrag entfällt ab April

Nach dem die DAK bereits vor einiger Zeit bekannt gegeben hat, ab April keinen Zusatzbeitrag mehr erheben zu wollen, folgt mit der KKH-Allianz eine weitere Krankenkasse mit entsprechenden Plänen.

Bei der KKH-Allianz rechnet man mit Überschüssen von rund 140 Millionen Euro zum Ende des Jahres. Damit soll der derzeit in Höhe von acht Euro erhobene Zusatzbeitrag wieder abgeschafft werden.

Finanzielle Nöte und geringe Zuwendungen aus dem Gesundheitsfonds machten in der KKH-Allianz einen Zusatzbeitrag notwendig. Der Zusatzbeitrag hat in der Versicherung dazu geführt, dass eine finanzielle Erholung eingetreten ist und die Kasse auf den Zusatzbeitrag in Zukunft wieder verzichten will. Die Problematik bei der Einführung eines Zusatzbeitrages liegt darin, dass den Versicherten ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird und sie sich eine neue Kasse suchen können. In der KKH-Allianz nahmen 190.000 Versicherte dieses Recht wahr und wechselten den Versicherungsanbieter. Dadurch sank die Mitgliederzahl um knapp 10 Prozent von 2,05 auf 1,86 Millionen.

Zusatzbeitrag als Chance verstehen

Viele Versicherte, die von ihrer Krankenkasse die Mitteilung in den letzten Jahren zum Zusatzbeitrag erhalten haben, reagierten oft „verschnupft“. Allerdings weisen Experten regelmäßig auf die Tatsache hin, dass der Zusatzbeitrag auch als Chance gesehen werden kann.

Denn mit dem Sonderkündigungsrecht ist ein Wechsel möglich – etwa in die PKV. Wer zum Beispiel die JAEG erreicht, kann sich aufgrund der Versicherungsfreiheit für eines der beiden Versicherungssysteme entscheiden. Damit wäre also ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.

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