GKV: Finanzierungsgesetz ist realitätsfern

Diskussion über Finanzierungsgesetz

Diskussion über Finanzierungsgesetz

Auf dem 34. Hausärztetag in Berlin fordert der Vorsitzende des Deutschen-Hausärzteverbandes, Ulrich Weigelt, die Rücksetzung des § 73b SGB V auf die Zeit vor dem GKV-Finanzierungsgesetz. Er spricht von unsinnigen und realitätsfernen Regelungen für die Hausärzte. Die Schuld sieht er bei den Krankenkassen.

Problem ist Kollektivvertrag

Ulrich Weigelt sieht das größte Problem im einheitlichen Kollektivvertrag, denn durch diesen können Ärzte mit einem Hausarztvertrag nur dann auf eine Honorarerhöhung hoffen, wenn im Gegensatz dazu in anderen Bereich Geld eingespart werden kann.

Als zweiten gravierenden Fehler im Finanzierungsgesetz sieht er, die erzwungene Refinanzierung von Vertragskosten innerhalb von drei Monaten. Er erklärte dazu: „Die Anbindung an die ja ex ante nie bekannte Honorarsituation im Kollektivvertrag muss ebenso zurückgenommen werden wie der Zwang zur sofortigen Refinanzierung der Vertragskosten innerhalb von drei Monaten.“

Dies ist allerdings eine Farce, denn die Hausärzte können weder die Medikamentenpreise, noch die Kosten für eine stationäre Behandlung oder irgendeinen Bereich im Gesundheitswesen beeinflussen. Die Honorare der Hausärzte können aber nur steigen, wenn in einem anderen Bereich die Kosten sinken. Kein Hausarzt kann aber im entferntesten auf die anderen Kosten Einfluss nehmen und somit auch keine Honorarsteigerung erwarten.

Absichtliche Verwirrung des Gesundheitsministeriums

Für ihn sind die Krankenkassen verantwortlich, denn diese hätten prognostiziert, dass 1,5 Milliarden Euro Verlust allein für die hausarztzentrierte Versorgung ins Haus stünden und darauf hin das Bundesgesundheitsministerium zu einer vorschnellen und unausgereiften Entscheidung geführt. Für Weigelt handelt es sich dabei um ein vorsätzliches Verwirren des Gesundheitsministeriums, mit dem Ziel der eigenen Gewinnmaximierung. Er gab dazu bekannt, „Dieses Menetekel des Milliardendefizits hat sich inzwischen in ein komfortables Plus auf Krankenkassenseite und im Gesundheitsfonds entwickelt.“

Des Weiteren wird von Weigelt ein „adäquates hausärztliches Honorar“ gefordert, wobei adäquat sowohl mit passend als auch mit übereinstimmend übersetzt werden kann. Er spricht von einem einheitlichen Fallwert von 85 Euro, den die kassenärztliche Bundesvereinigung bereits vor fünf Jahren vorgeschlagen habe, die in offiziellen und relevanten Bereichen aber noch keinen Einzug gefunden haben.

 

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