GKV: Finanzielle Probleme bei 20 Krankenkassen
Die Finanznöte der gesetzlichen Krankenversicherung scheinen größer als gedacht. Nach einer Darstellung des Bundesversicherungsamts fehlen bei rund 20 Krankenkassen der GKV die vorgeschriebenen Rücklagen. Dies entspricht etwa einem Viertel der in Deutschland aktiven Krankenkassen. Die Versicherten müssen sich in Zukunft wahrscheinlich auf Zusatzbeiträge oder Schlimmeres gefasst machen. Auch der GKV-Verband warnete bereits, dass 22 Krankenkassen in finanziellen Schwierigkeiten stehen.
Fehlende Rücklagen in der GKV
Das BVA bemängelt bei den betroffenen Krankenkassen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Rücklage in Höhe von 0,25 Monatsbeiträgen fehlt.
Denn den Kassen der GKV haben nur zwei Möglichkeiten, um die Rücklagen anzusparen. Entweder setzen sie den Rotstift an und sparen etwa bei den Zusatzleistungen bzw. der Verwaltung. Oder sie greifen zum Zusatzbeitrag, wie vom CDU-Gesundheitsexperten Jens Spahn gefordert. Dieser forderte die Krankenkassen auf, die Entscheidung nicht weiter hinauszuschieben.
Zusatzbeitrag – der Anfang vom Ende?
Branchenexperten dürften die Äußerung des CDU-Gesundheitsexperten sicher kritisch sehen. Hat der Zusatzbeitrag in der GKV doch alles andere als einen guten Ruf. Viele Krankenkassen, die in der Vergangenheit dazu griffen, mussten zusehen, wie ihnen die Mitglieder davonliefen – auch die City BKK. Und für den Versicherten selbst wird die Situation noch absurder.
Hat doch erst vor wenigen Tagen der GKV-Spitzenverband die Höhe der Reserven, welche im Gesundheitsfonds schlummern, mit rund zwei Milliarden beziffert – über die gesetzlich vorgeschriebene Reserve hinaus. Während der Fonds sich quasi bester Gesundheit erfreut und sprichwörtlich immer „fetter“ wird, müssen die Krankenkassen den Gürtel enger schnallen oder dem Versicherten in die Tasche greifen. Kein Wunder, dass der Verbraucher zunehmend verunsichert ist und die Situation mehr als frustrierend empfindet. Experten rechnen angesichts der aktuellen Lage damit, dass die City BKK nicht die einzige Kassenpleite bleiben wird.
- Beitragsbemessungsgrenze
- Versicherungspflichtgrenze
- Jahresarbeitsentgeltgrenze 2011
- Arbeitgeberanteil Private Krankenversicherung
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