GKV: Ein Drittel der Krankenhausrechnungen falsch

Falsche Krankenhausrechnungen

Falsche Krankenhausrechnungen

In den letzten Monaten hat die Debatte um steigende Kosten im Gesundheitswesen an Schärfe zugenommen. Nicht zuletzt die Belastung der Beitragszahler wird damit immer höher. Jetzt gießt der Bundesrechnungshof Wasser auf die Mühlen derer, die dringenden Handlungsbedarf sehen. Rund 30 Prozent der Krankenhausrechnungen seien laut Bundesrechnungshof falsch bzw. fehlerhaft.

Rüge des Bundesrechnungshofs

Der Vorwurf wiegt schwer. Und dürfte auch die Debatte in Bezug auf die Kosten im Gesundheitswesen weiter belasten.

Medienberichten zufolge hat der Bundesrechnungshof rund ein Drittel der Abrechnungen in Krankenhäusern beanstandet. In den Krankenhausabrechnungen tauchen demnach Fehler auf, die Krankenkassen einen dreistelligen Millionenbetrag kosten.

Es ist die Rede von 875 Millionen Euro, welche die Krankenkassen zuviel an die Krankenhäuser in Deutschland gezahlt hätten. Damit entsteht am Ende nicht nur den gesetzlichen Krankenkassen ein erheblicher finanzieller Verlust. Auch die Beitragszahler müssen die Zeche zahlen. Denn hohe Ausgaben aufgrund falscher Krankenhausabrechnungen können unter anderm zu finanziellen Problemen bei den Kassen und damit zum Zusatzbeitrag führen.

Kompliziertes Abrechnungssystem als Kostenfaktor

Nicht immer ist es aber böswillige Absicht, die zu hohen Rechnungen führt. Das Abrechnungssystem in den Krankenhäusern bemängeln Experten als zu kompliziert. Zehntausende Diagnosen und Therapiemaßnahmen führen zu einem komplexen Zuordnungsschlüssel. Fehler in der Kodierung können schnell zu schwerwiegenden finanziellen Folgen führen. Und die Krankenkassen Millionen kosten. Ein Grund, warum Experten in diesem Bereich Nachbesserungen fordern.

Mangelhafter Lernwille in den Kliniken

Allerdings schieben Experten wie Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes, einen Teil der Schuld auch den Krankenhäusern zu. Es sei „die Lernkurve bestimmter Krankenhäuser zu gering ausgeprägt“ so Peter Pick. Ein möglicher Grund: Krankenhäuser müssen außer der Rückzahlung des beanstandeten Betrags keine Sanktionen fürchten. Der Anreiz, die Situation zu ändern, ist damit gering. Der Leidtragende an dieser Situation ist am Ende der Beitragszahler, der trotz eines höheren allgemeinen Beitrags immer noch tiefer in die Tasche greifen muss.

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