Die Private Krankenversicherung PKV im Zuge der Gesundheitsreform
Die private Krankenversicherung bleibt auch nach dem Abschluss der Gesundheitsreform als eigenständiges Versorgungszentrum erhalten. Über den Basistarif sind die Unternehmen verpflichtet, jeden Menschen, der eine private Krankenversicherung benötigt, aufzunehmen, und zwar ohne Gesundheitsprüfung.
Weiterhin ist jetzt der Wechsel von einem Versicherungsunternehmen zu einem anderen deutlich einfacher, denn die Altersrückstellungen werden bei einem Krankenversicherung Wechsel künftig im Umfang des Basistarifs anerkannt.
Werden privat Versicherte hilfebedürftig, reduziert sich ihr Beitrag um 50%. Sofern auch dieser Betrag nicht mehr bezahlbar ist, beteiligt sich das Sozialamt an den Kosten, jedoch nur bis zu einer Höhe von 125 Euro.
Letztlich soll ein Wechsel von der gesetzlichen Versicherung in die private Versicherung nur noch dann möglich sein, wenn der Versicherte die Versicherungspflichtgrenze überschreitet.