Als eine der wichtigsten Vereinbarungen der
Gesundheitsreform wurde der
Gesundheitsfonds beschlossen, der seit Januar 2009 in Kraft ist. Alle Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern fließen dabei in den Gesundheitsfonds. Die
Krankenkassen erhalten dann pro Versichertem einen festgelegten Einheitsbetrag, zusätzlich werden Zuschläge für die Altersstruktur oder die Risiken der Versicherten erstattet. Krankenversicherungen mit vornehmlich jungen Versicherten erhalten dabei niedrigere Leistungen als Krankenversicherungen mit einer älteren Versichertenstruktur. Neben den Beiträge der Versicherten sowie den Beiträgen der Arbeitgeber erfolgt die
Finanzierung auch über Steuergelder.
Seit 2009 gilt daher auch ein einheitlicher Beitragssatz für alle gesetzlich Versicherten. Sofern diese Beiträge für die Finanzierung nicht ausreichen, können die
Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben, die jedoch ein Prozent des Bruttoeinkommens nicht übersteigen dürfen.
Der Gesundheitsfonds hat in erster Linie zur Folge, dass die Finanzierung der Krankenkassen transparenter wird und auch von Laien nachvollzogen werden kann. Um besser wirtschaften zu können, nutzen die Krankenkassen jetzt die Möglichkeit der Fusionen. Von den ehemals 242 Krankenkassen sind jetzt nur noch 178 Krankenkassen übrig. Das Ziel ist jedoch eine Zahl von 50-80, um die Verwaltungskosten weiter zu reduzieren.