Gesetzliche Krankenkassen GKV und Gesundheitsreform
Mit der Verabschiedung der Gesundheitsreform ist es den gesetzlichen Krankenkassen jetzt möglich, miteinander zu fusionieren und so Kostenvorteile zu nutzen. Dabei ist der Zusammenschluss nicht mehr nur Krankenkassen einer Kassenart möglich, sondern auch Krankenkassen unterschiedlicher Kassenarten, wie etwa die AOK, die BKK oder die IKK können nun miteinander fusionieren.
Den Krankenversicherungen ist es so möglich, Synergieeffekte zu nutzen und Einsparungen zu erzielen, die wiederum den Versicherten zugute kommen. Daneben haben die Krankenkassen jetzt die Möglichkeit, häufiger Einzelverträge mit Ärzten abzuschließen und einheitliche Hausarzttarife anzubieten.
Im Fall von selbst verschuldeten Erkrankungen, etwa in Folge einer Schönheitsoperation, müssen die Krankenkassen zudem nicht mehr für die Behandlung dieser Erkrankungen aufkommen. Private Unfälle gehören aber weiterhin zum Leistungskatalog.