PKV Basistarif Private Krankenversicherung

Alle Menschen in Deutschland, die nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse unterliegen, müssen sich künftig privat versichern. Um die private Krankenversicherung zu günstigen Preisen sicherzustellen, wurde 2008 der so genannte PKV Basistarif eingeführt, der die medizinische Grundversorgung auf Basis der gesetzlichen Krankenkasse bietet. Die Beiträge dürfen daher den geltenden Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Die privaten Krankenkassen müssen daher jetzt ehemals privat Versicherte, die ihren Versicherungsschutz verloren haben oder auch gesetzlich Versicherte mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze im Basistarif aufnehmen. Eine Ablehnung aufgrund von Gesundheitsrisiken ist nicht mehr möglich, somit sind Gesundheitsfragen auch nicht notwendig.