Gesundheitsreform: Abschied von der solidarisch finanzierten Krankenversicherung

Gesundheitsreform im Bundestag

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Gesundheitsreform 2010: Reform der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung 2011

Heute kommt die Gesundheitsreform 2010 des Bundesgesundheitsministers Rösler (FDP) im Bundestag zur Abstimmung. Wie im Vorfeld wird die Gesundheitsreform auch im Bundestag als unsolidarisch und als Gefahr für das weltweit vorbildliche Gesundheitswesen und damit als Gefahr für die soziale Gesellschaft kritisiert. Zum einen entferne sich die Regierungskoalition mit der Mehrbelastung der Arbeitnehmer von der solidarisch finanzierten Krankenversicherung und zum anderen betreibe sie mit der Bevorzugung der privaten Krankenversicherung Klientelpolitik auf Kosten des Sozialstaates. Die Reform der Krankenversicherung im Einzelnen.

Gesetzliche und Private Krankenversicherung: knallharte Klientelpolitik

Mit der im Bundestag vorgelegten Reform der Krankenkassenfinanzierung stößt die Regierung auf harsche kritik aus den Reihen der Opposition und Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen.
Frank Walter Steinmeier sieht mit der Gesundheitsreform den Tod des weltweit vorbildlichen Gesundheitssystems nahen. Mit der einseitigen Mehrbelastung der Arbeitnehmer zu Gunsten der Arbeitgeber sieht er das Ende der solidarisch finanzierten Krankenversicherung. "Damit zerstört Herr Rösler die Vertrauensgrundlage, auf der unser erfolgreicher Sozialstaat seit vielen Jahrzehnten beruht.", so Steinmeier im Bundestag. Kritik kommt auch von Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen. Sie sehen die Private Krankenversicherung ( PKV ) deutlich bevorzugt und werfen der Regierung aus CDU/CSU und FDP "knallharte Klientelpolitik" vor. Die Gesundheitsreform sieht unter anderem die Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung von 14,9 auf 15,5 Prozent vor. Jede weitere Beitragserhöhung auch in Form von Zusatzbeiträgen soll ganz zu Lasten der Kassenpatienten gehen, die Arbeitgeber werden verschont.

Wechsel in die private Krankenversicherung wird vereinfacht

Mit dieser Verschlechterung der Bedingungen für die Kassen und ihre versicherten geht die Vereinfachung für den Wechsel in die private Krankenversicherung für einkommensstarke Angestellte einher.
Bislang sind nur Selbständige, Freiberufler und Beamte berechtigt, sich zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Krankenversicherung frei und ohne Einschränkungen zu entscheiden. Angestellte und Arbeitnehmer mussten hierzu in drei aufeinanderfolgenden Jahren ein hohes Bruttojahreseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze nachweisen, um in die PKV wechseln zu können. Ab 2011 soll bereits der Nachweis eines Jahres ausreichen. Das stellt eine Begünstigung für die Private Krankenversicherung dar, die sich bereits im Jahnuar 2011 auf bis zu 40.000 finanzstarke Neukunden freuen darf. Diese einkommensstarken Mitglieder fehlen den gesetzlichen Krankenkassen, die weitere Defizite befürchten. Denn während die PKV nur gesunde Menschen aufnimmt und so die Kostenrisiken minimiert, müssen die Krankenkassen jeden aufnehmen.

Gesetzliche Krankenkasse vs Private Krankenversicherung im Vergleich

Angestellte sollten sich genau überlegen, ob sie in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln wollen. Die umfangreichen Versicherungsleistungen der PKV im Vergleich zu denen der GKV sprechen für die Private Krankenversicherung. Zudem sind die Beiträge im jungen Alter und bei guter Gesundheit unabhängig von der Höhe des Einkommens günstiger als in der gesetzlichen Krankenkasse. Der Kassenbeitrag der GKV steigt nämlich mit dem Einkommen. Dagegen ist die GKV für Familien mit Kinder günstiger. Eine kostenlose Familienversicherung bistet die Private Krankenversicherung nämlich nicht an. Im Vorfeld kann ein PKV Rechner zur Berechnung der persönlichen zu erwartenden Beiträge online berechnet werden.

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