Gesundheit: Bahr plant Erklärung zu Organspende

Transplantatopmsgesetz soll überarbeitet werden

Transplantationsgesetz soll überarbeitet werden

Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) wagt einen neuen Vorstoß für die Neuregelung des Transplantationsgesetzes. Demnach sollen Krankenkassen anlässlich der bevorstehenden Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte zu ihrer Spendebereitschaft befragen.

Änderung im Transplantationsgesetz geplant

Versicherte könnten demnach angeben, dass sie einer Organspende zustimmen, sie ablehnen oder unentschieden seien. Die Krankenkassen sollen dazu verpflichtet werden, die Versicherten eingehend über eine Organspende zu informieren und sie gleichzeitig zu einer Erklärung auffordern. Dazu müsse jedoch das Transplantationsgesetz geändert werden.

In Deutschland warten zirka 12.000 Menschen auf ein passendes Spenderorgan, davon sterben jährlich etwa 3.000, weil nicht rechtzeitig eine Spende erfolgt. Bereits seit einiger Zeit wird darüber diskutiert, wie sich die Zahl der Spenderorgane erhöhen ließe, um eine bessere Versorgung Schwerkranker zu gewährleisten. Von der Forderung nach einer Anführung der sogenannten Widerspruchsregelung, wie sie beispielsweise in Österreich oder Spanien praktiziert wird, wurde inzwischen abgerückt. Sie sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Sie beinhaltet, dass jedem Hirntoten Organe entnommen werden dürfen, sofern er dem nicht zu Lebzeiten widersprochen hätte.

Spendebereitschaft hoch trotz fehlender Erklärungen

Viele Deutsche sind grundsätzlich bereit im Falle ihres Ablebens Organe zu spenden. Allerdings haben nur wenige auch einen Organspendeausweis bzw. eine formlose Erklärung unterschrieben, die es Ärzten ermöglicht Organe zu entnehmen. Selbst Angehörige werden nicht immer befragt, ob sich der Angehörige zu Lebzeiten zu der Möglichkeit einer Organspende geäußert hätte, da dies sowohl für die Ärzte als auch die Angehörigen eine psychische Belastungssituation darstellt und viele Mediziner aus Pietätsgründen von einer Befragung absehen.

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