Gesetzesentwurf: Mehr Patientenrechte bei Ärztepfusch
Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz die Rechte von Patienten bei Ärztefehlern stärken. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag von Gesundheitsminister Daniel Bahr und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger soll am heutigen Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet werden.
Gesetzesentwurf zur Stärkung der Patientenrechte
Wegen Behandlungsfehlern und Hygienemängeln sterben jedes Jahr tausende Patienten in Deutschlands Kliniken. Patientenschützer fordern seit Langem mehr Rechte für die Geschädigten. Nun liegt ein Gesetzesentwurf vor, über den das Kabinett heute beschließen wird. Sowohl der Gesundheitsminister als auch die Justizministerin fordern darin eine erhöhte Wachsamkeit gegenüber Ärztefehlern und mehr Transparenz in Haftungsfällen.
Mehr Informationen über Behandlungsrisiken
Ärzte sollen in der Zukunft zu ausführlichen Patienteninformationen zu Behandlungsrisiken verpflichtet werden, Patienten sollen ihre Ansprüche im Schadensfall fortan leichter durchsetzen können. Konkret schlägt das neue Gesetz vor, dass die Mediziner ihre Patienten auf der Basis eines Behandlungsvertrags ausführlich über die Risiken einer anstehenden Behandlung informieren. Dazu sollen sie ein persönliches Gespräch mit den Patienten führen und sicherstellen, dass diese die bevorstehenden Behandlungsmaßnahmen und mögliche Folgeschäden verstehen.
Mehr Transparenz und Unterstützung bei Haftungsfällen
Für Opfer von Ärztefehlern soll es laut Gesetzesvorschlag mehr Transparenz geben. Bei leichteren Behandlungsfehlern muss der Patient nachweisen, dass er durch den behandelnden Arzt geschädigt wurde, bei grobem Ärztepfusch soll der Arzt in die Pflicht genommen werden und muss seinerseits beweisen, dass er alles richtig gemacht und seinem Patienten keinen Schaden zugefügt hat. Die Patienten sollen in Zukunft auch mehr Unterstützung durch die Krankenkassen erhalten. Angedacht ist, die Kassen dazu zu verpflichten, ihren Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu helfen.
Kein Entschädigungsfonds für Opfer
Patientenschützer befürworten den Schritt der Bundesregierung, die Patientenrechte bei Ärztefehlern zu stärken. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit nannte den Gesetzesentwurf einen wichtigen Beitrag, forderte darüber hinaus jedoch weitere Maßnahmen, um den Opfern von Behandlungsfehlern zu helfen. Das Bündnis schlägt vor, einen Fonds einzurichten, aus dem betroffene Patienten entschädigt werden. Dann müssten Betroffene den Ärzten die Fehler nicht unbedingt endgültig nachweisen können. Bundesgesundheitsminister Bahr lehnte einen solchen Fonds ab. „Jemand, der den Schaden verursacht, muss auch dafür zur Verantwortung gezogen werden und darf nicht durch einen Entschädigungstopf aus der Verantwortung entlassen werden“, sagte er.
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