Vertragsklausel zu vorzeitiger Kündigung bei Leben und Rentenversicherung unwirksam

Hamburger Verbraucherschutzzentrale gewinnt Prozess gegen drei Versicherungsgesellschaftten

Das Oberlandesgericht in Hamburg stellt in drei Urteilen (Az.: 1116/071, 1136/073, 1153/07) fest, dass Vertragsklauseln zur vorzeitigen Kündigung in Lebens- und Rentenversicherungen unwirksam sind und gibt damit der Klage der Hamburger Verbraucherschutzzentrale gegen drei große deutsche Versicherungsgesellschaften statt.  Die Verbraucherschützer klagten im Namen von geschädigten Versicherungsnehmern folgender Versicherungsgruppen: Deutscher Ring, Generali (ehemals Volksfürsorge) und der Ergo-Tochter Hamburg-Mannheimer.

In ihrer Entscheidung nannten die Richter vor allem die fehlende Tranzparenz in den Verträgen und die geringe Aufklärung über Nachteile der Beitragsfreistellung oder Kündigung der Policen. Damit ist ein Präzedenzfall für bis zu 21 Millionen betroffene Versicherungsnehmer einer Kapitallebens- und Rentenversicherung in Deutschland geschaffen worden, die seit dem Jahr 2001 ihre private Altersvorsorge vorzeitig gekündigt und so massive Verluste in Kauf nehmen mussten. Allen Geschädigten rät Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg die sofortige Anmeldung von Ansprüchen. Die Gesamtforderung alle Versicherungsnehmer wird auf rund 12 Milliarden Euro geschätzt.

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