Freie Arztwahl Hausarztmodell und die Praxisgebühr

Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte sind meist von Praxisgebühr befreit

Die gesetzlichen Krankenkassen sind gehalten, ihren Mitgliedern ein Hausarztmodell anzubieten. Versicherte, welche sich zur freiwilligen Teilnahme entscheiden, erhalten bei den meisten Kassen die Praxisgebühr erlassen. Der Versicherte besucht vor dem Gang zum Facharzt regelmäßig seinen Hausarzt und erhält eine Überweisung.
Bei einigen Kassen ist der Besuch des Augen- sowie des Frauenarztes von der Überweisungspflicht ausgenommen. Der Besuch eines Arztes am Urlaubsort sowie in Notfällen bleibt natürlich weiterhin möglich.

Hausarztmodell auch in der privaten Krankenversicherung

Auch ohne die Teilnahme an einem Hausarztmodell ist für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen eine Überweisung zum Facharzt sinnvoll, damit die Praxisgebühr nicht erneut bezahlt werden muss. Allerdings kann auch vom Facharzt zum Allgemeinmediziner überwiesen werden.
Von der Öffentlichkeit bislang nur wenig beachtet wird, dass viele private Krankenkassen ebenfalls eine Art Hausarztmodell eingeführt haben. Mehrere Anbieter erstatten in ihrem günstigsten PKV Tarif die Kosten für einen Facharztbesuch nur dann in voller Höhe, wenn zunächst der Hausarzt aufgesucht wurde. Bei einem direkten Gang zum Facharzt bleibt die Erstattung auf zumeist achtzig Prozent der Kosten beschränkt.
Wenn der Hausarzt als Lotse dient, werden nicht erforderliche Besuche sowie Doppeluntersuchungen beim Facharzt vermieden, wodurch Kosten eingespart werden können. Auf Grund der gesetzlich zugesicherten freien Arztwahl kann selbstverständlich kein Versicherter zur Teilnahme an einem Hausarztmodell verpflichtet werden.

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