Europäische Krankenversichertenkarte in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die neue Europaeische Krankenversicherungskarte

Viele Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen haben in den letzten Wochen eine neue Krankenversichertenkarte erhalten. Während die Vorderseite sich außer einigen optischen Verschönerungen bei einigen Kassen fast nicht verändert hat, wurde die Rückseite neu gestaltet. Sie trägt jetzt die Bezeichnung “Europäische Krankenversicherungskarte” und enthält einige für die Abrechnung erforderliche verschlüsselte Daten. Auf Dauer soll die Krankenversicherungskarte in allen Ländern gelten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde, zur Zeit gilt sie in den zur Europäischen Union (EU) gehörenden Staaten.

Auslandsreisekrankenschein bald ueberfluessig

Für den Versicherten stellt die Einführung der Europäischen Krankenversicherungskarte eine wichtige Vereinfachung bei Reisen dar. Er muss jetzt nicht mehr vor der Reise in die Länder, welche die entsprechende Karte bereits anerkennen, einen besonderen Auslandsreisekrankenschein beantragen, sondern kann direkt mit der auch in Deutschland geltenden Karte einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen.
Viele Reisende hatten im Urlaubsland Schwierigkeiten im Krankheitsfall, da sie die Mitnahme der erforderlichen Anspruchsberechtigung vergessen haben. Jetzt reicht die normale Krankenkassenkarte, welche die meisten Menschen ohnehin in ihrer Brieftasche oder Geldbörse immer mitnehmen.
Zu bedenken ist aber weiterhin, dass die deutschen gesetzlichen Krankenkassen im Ausland Leistungen nur nach den im Reiseland geltenden Bestimmungen erstatten dürfen, so dass der Abschluss eine privaten Auslandsreisekrankenversicherung weiterhin sinnvoll bleibt.

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