Einkommensgrenze Voraussetzung zum Wechsel in Private Krankenversicherung
Einkommensgrenze Private Krankenversicherung: Höhe des Einkommens als Voraussetzung zum Wechsel in die Private Krankenversicherung
Der Begriff Einkommensgrenze wird im Rahmen der privaten Krankenversicherung (PKV) in der Umgangssprache für die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) benutzt. Bei dieser Grenze handelt es sich um das Mindesteinkommen, welches von Arbeitnehmern und Angestellten für den Wechsel in die privaten Krankenkasse erforderlich ist. Im Rahmen der letzten umfangreichen Gesundheitsreform wurde zudem festgelegt, dass die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung erst dann endet, wenn drei Jahre in Folge die JAEG überschritten wurde (siehe PKV 3-Jahres Frist ); zugleich muss ihre erneute Überschreitung im Folgejahr sicher zu erwarten sein. Sobald die Einkommensgrenze unterschritten wird, tritt die Versicherungspflicht automatisch erneut ein. Eine Ausnahme besteht lediglich bei einer vorübergehenden Unterschreitung auf Grund einer befristeten Arbeitszeitverkürzung oder ähnlichen Gründen.
Selbständige und Freiberufler sind von der Einkommensgrenze unabhängig
Die Einkommensgrenze wird in jedem Jahr neu berechnet und darf nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze verwechselt werden, da die JAEG höher ist; eine Ausnahme gilt für Menschen, welche bereits im Jahr 2003 privat krankenversichert waren.Für Selbständige und Freiberufler gilt keine Einkommensgrenze, sie können sich grundsätzlich immer privat krankenversichern.Für den Beitrag in der privaten Krankenversicherung spielt das Einkommen des Versicherten eigentlich keine Rolle. Ausführliche Testberichte zeigen jedoch, dass einzelne Gesellschaften spezielle Tarife für Studenten oder andere tariflich begünstigt Mitglieder an einen Höchstbetrag beim Einkommen binden. In diesen Fällen erhält der Begriff der Einkommensgrenze eine in der privaten Krankenversicherung neue Bedeutung.
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