Diabetes: GKV will Teststreifen nicht mehr zahlen
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden immer wieder Leistungen gestrichen. Sehr zum Leidwesen der Patienten, die tiefer in die eigene Tasche greifen müssen. Insbesondere chronisch Kranke trifft diese Tatsache besonders hart. Medienberichten zufolge sollen jetzt Teststreifen für Diabetiker dem Rotstift zum Opfer fallen, die in Zukunft die Teststreifen nur noch in Ausnahmefällen auf Rezept erhalten.
Keine Teststreifen für Patienten ohne Insulinpflicht
Die Regelung gilt allerdings nicht für alle Diabetiker. Wie aus einer Beschlussvorlage für den Gemeinsamen Bundesausschuss hervorgeht, sollen nur die Teststreifen für Diabetiker gestrichen werden, die nicht mit Insulin behandelt werden.
Änderungen warten nur auf Diabetiker, deren Erkrankung oral behandelt wird. Bislang sind die Teststreifen für den Harn- und Blutzuckertest noch im Leistungskatalog der GKV enthalten. Den Medienberichten zufolge ist erst zum 17. März mit einer Verordnungseinschränkung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss zu rechnen. Damit müssten die Teststreifen seitens der Mitglieder der GKV aus eigener Tasche finanziert werden.
Teststreifen nicht erforderlich
Basis der Beschlussvorlage ist die wissenschaftliche Einschätzung, wonach bei nicht insulinpflichtigen Patienten der regelmäßige Test nicht zwingend notwendig ist. Der Deutschen Diabetiker Bund hat den Vorstoß bereits kritisiert und will notfalls sogar beim Bundesgesundheitsministerium dagegen vorgehen. Erst wenn dieses nicht innerhalb einer bestimmten Frist einschreitet, wird der Beschluss des Bundesausschusses wirksam. Neben dem DDB dürfte die Verordnungseinschränkung auch die Hersteller der Teststreifen wenig freuen, die pro Jahr mehr als eine Milliarde Euro damit umsetzen.
Deutschland zieht mit EU gleich
In den Augen von Gesundheitsökonomen ist der Schritt des Gemeinsamen Bundesausschusses für die Verordnungseinschränkung in der GKV allerdings längst überfällig. Es wird unter anderem auf die Praxis in anderen europäischen Ländern verwiesen, in denen die Teststreifen für oral behandelte Diabetiker ebenfalls nicht mehr zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehören.
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