Das Jüdische Krankenhaus in Berlin
Das Jüdische Krankenhaus in Berlin wird von einer Stiftung getragen, welcher neben der jüdischen Gemeinde auch das Land angehört. Die Klinik ist für Angehörige aller Glaubensrichtungen offen, außer jüdischen Seelsorgern verrichten auch ein evangelischer und ein katholischer Geistlicher ihren Dienst in der Klinik. Die seit der Gründung der Klinik im Jahr 1914 bestehende Regel, dass für einen jüdischen Patienten immer ein Bett frei ist, gilt weiterhin. Die Mitgliedschaft in der jüdischen Gemeinschaft war während der gesamten Geschichte des Hauses nur einmal zwingend Voraussetzung für die Behandlung. Das war, als die Nazis die Aufnahme von Nichtjuden in die Klinik verboten hatten.
Zu den Besonderheiten des Krankenhauses gehört die Synagoge ebenso wie die Möglichkeit, auf Wunsch koscheres Essen zu erhalten. Von großer Bedeutung ist diese Einrichtung während der Pessach-Woche, wenn alle aus gesäuertem Getreide produzierten Speisen sowie für orthodoxe Juden alle Hülsenfrüchte nicht erlaubt sind. Rücksicht genommen wird aber auch auf die Speiserichtlinien von Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften sowie auf Vegetarier. Die Klinik möchte jedem Patienten das Gespräch mit Ärzten und Pflegern in seiner Muttersprache ermöglichen und beschäftigt aus diesem Grund Mitarbeiter aus unterschiedlichen Kulturkreisen. Die Einrichtung dient auch als Lehrkrankenhaus der Charité.
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