DAK: Sozialgericht erklärt Zusatzbeitrag für unwirksam
Die City BKK unterlag vor einigen Wochen in einem Verfahren zu dem erhobenen Zusatzbeitrag vor einem deutschen Gericht. Jetzt muss die DAK (Deutsche Angestellten Krankenkasse) eine ähnliche Niederlage hinnehmen, das Sozialgericht Berlin sah den Hinweis zum Sonderkündigungsrecht als nicht ausreichend an. Damit sind die zwischen Februar 2010 und dem Jahresende erhobenen Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkasse unwirksam.
Hinweis zu Sonderkündigungsrecht unzureichend
Das Sozialgericht Berlin störte sich in erster Linie an dem Hinweis zum Sonderkündigungsrecht, den die DAK auf der Rückseite anbrachte.
Was das Sozialgericht zudem störte, war die Tatsache, dass die DAK den Textblock „Weitere allgemeine Hinweise“, in einer kleineren Schriftgröße gehalten hatte, als das restliche Schreiben. Für das Sozialgericht Berlin ist damit der Vorwurf gegeben, dass die DAK ihrer – vom Gesetztgeber vorgeschriebenen – Informationspflicht zum Zusatzbeitrag bzw. dem Sonderkündigungsrecht nicht nachgekommen ist.
Zusatzbeitrag teilweise unwirksam
Allerdings sind nicht alle erhobenen Zusatzbeiträge der DAK unwirksam. In Widerspruchsbescheiden vom 24. November und dem 13. Dezember 2010 wies die Krankenkassen konkreter auf das Sonderkündigungsrecht hin. Daher sieht das Sozialgericht Berlin die Mitglieder der Deutschen Angestellten Krankenkasse erst ab diesem Zeitpunkt in der Zahlungspflicht für den Zusatzbeitrag in Höhe von acht Euro.
Aus Sicht der DAK kann die Ansicht des Sozialgerichts (Az.: S 73 KR 2306/10 und S 73 KR 15/11) nicht konkret nachvollzogen werden. Laut „Ärzteblatt“ hielt die Krankenkasse den Hinweis im Schreiben zum Zusatzbeitrag für ausreichend. Für die Berufung gegen das Urteil will die Krankenkasse aber erst noch die schriftliche Begründung des Sozialgerichts Berlin abwarten. Welche Relevanz dieses Urteil für die Versicherten der DAK hat, bleibt abzuwarten. Seitens der GKV sind es Einzelfallentscheidungen, die allerdings einen gewissen Grundsatzcharakter genießen könnten.
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