DAK mit Zusatzbeitrag zu gesetzlichen Krankenversicherung: Beitragserhöhung!

Die Finanzkraft der gesetzlichen Krankenkassen ist bereits seit vielen Jahren Thema im Gesundheitswesen. Um die weiter explodierenden Kosten zu dämpfen, haben die gesetzlichen Krankenkassen jetzt die Möglichkeit, einen Zusatzbeitrag zu berechnen. Dieser Beitrag wird, anders als der gesamte Versicherungsbeitrag, nicht anhand des Bruttoeinkommens, sondern pro Kopf berechnet. Damit sind vor allem Menschen mit geringen Einkommen sowie Rentner von dieser Beitragserhöhung besonders betroffen.

DAK erhebt als erste gesetzliche Krankenkasse Zusatzbeitrag

Bisher wollten viele gesetzliche Krankenkassen von der Erhebung derartiger Zusatzbeiträge absehen. Doch bereits ab Februar werden wohl die ersten gesetzlich Versicherten weiter belastet, denn die DAK plant ab diesem Zeitpunkt die Einführung des Zusatzbeitrages. Er soll in Höhe von acht Euro pro Monat berechnet und von den Versicherten direkt eingezogen werden.

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Laut Ansicht vieler Experten wird die Praxis der DAK in den kommenden Monaten wohl Schule machen, so dass bis zum Jahresende rund die Hälfte aller gesetzlich Versicherten diese Zusatzbeiträge zahlen müssen. Im kommenden Jahr wird sogar mit einer flächendeckenden Einführung der Zusatzbeiträge gerechnet.

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Gesetzlich Versicherte haben kaum Möglichkeiten, sich gegen diese Zusatzbeiträge zu wehren. Allerdings besteht in der gesetzlichen Versicherung, wie auch in der privaten Krankenversicherung, die Freiheit, eine andere Krankenkasse zu wählen und damit eine Kasse zu suchen, die den Zusatzbeitrag nicht erhöht. Um bei einem Krankenkassenwechsel doppelt zu profitieren, können auch die weiteren Leistungen der Krankenkassen verglichen werden. So kann zum Beispiel eine Krankenkasse mit umfangreichem Vorsorgeprogramm oder mit zahlreichen Leistungen für Gesundheitsprogramme gewählt werden.

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