City BKK: Krankenkasse muss Zusatzbeitrag zurückerstatten
Kurz vor der Schließung muss die City BKK einen schweren Schlag einstecken. Das Sozialgericht Berlin hat die gesetzliche Krankenversicherung dazu verurteilt, den erhobenen Zusatzbeitrag an die Versicherten zurückzuzahlen. Damit kommen zu den bereits aufgelaufenen Zahlungsverpflichtungen weitere Schulden hinzu. Denn die Höhe der Zusatzbeiträge werden auf ca. 20 Millionen Euro taxiert.
Sonderkündigungsrecht im Kleingedruckten
Was die Richter unter anderem zu ihrer Entscheidung bewog, war die Tatsache, dass die gesetzliche Krankenversicherung auf das Sonderkündigungsrecht der Versicherten lediglich „im Kleingedruckten“ hingewiesen hat.
Und sah damit die Informationspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung verletzt. Bis die City BKK eine „gesetzeskonforme Belehrung“ nachholt, so die Richter, müssen die Versicherten der GKV keinen Zusatzbeitrag mehr leisten. Zudem urteilte das Gericht, dass die City BKK den bisher erhobenen Zusatzbeitrag ihren Versicherten zurückerstatten muss. Für die Krankenkasse lassen sich die Folgen dieses Urteils noch nicht absehen. Denn derzeit ist die City BKK voll mit der Schließung beschäftigt.
Sprecher weist auf Wechselfrist hin
Mit der Schließung hat die Krankenkasse derzeit alle Hände voll zu tun. Denn nach Angabe eines Sprechers der City BKK haben sich noch nicht alle Versicherten für eine neue Kasse entschieden. Dabei existiert die Kasse in ihrer jetzigen Form nur noch bis zum 30. Juni. Der Sprecher rief die verbliebenen rund 35.000 Mitglieder auf, sich endlich in einer neuen GKV abzusichern. Andernfalls übernimmt ab 15. Juli diesen Schritt entweder der Arbeitgeber oder Rentenversicherungsträger.
Was mit den zurückzuzahlenden Zusatzbeiträgen wird, bleibt indes abzuwarten. Rein theoretisch stehen für Verbindlichkeiten der City BKK nach der Schließung die anderen Betriebskrankenkassen gerade. Und könnten nun noch höhere Schulden zu tilgen haben. Versicherte anderer Kassen werden wahrscheinlich ihre eigenen Bescheide zum Zusatzbeitrag noch einmal sehr genau prüfen.
- Wechsel in die private Krankenversicherung
- Medikamentenzuzahlung
- Beitragsbemessungsgrenze
- Jahresarbeitsentgeltgrenze 2011
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