City BKK: BVA verschärft Ton gegenüber GKV

BVA zu Insolventen Kassen

BVA und Krankenkassen Insolvenz

Die City BKK ist pleite und mit der BKK für Heilberufe steht eine weitere GKV vor dem Aus. Die Verunsicherung bei den Versicherten ist groß. Scheinbar zurecht, denn einige gesetzliche Krankenkassen scheinen die Mitglieder der City BKK mit Hochdruck lieber bei der Konkurrenz unterbringen zu wollen. Jetzt hat das BVA (Bundesversicherungsamt) den Ton gegenüber den Kassen verschärft. Und bestellt einige Vorstände aus den Reihen der GKV ein.

Verhalten der Kassen „skandalös“

Das Verhalten der Krankenkassen, die zu falschen Informationen greifen, um Mitglieder der City BKK abzuwimmeln, sei „skandalös“ – so BVA-Präsident Maximilian Gaßner.

Gaßner erklärte weiter, dass jeder Vorstand einer gesetzlichen Krankenversicherung, die mit Billigung der Führungskräfte zu solchen dubiosen Mitteln greife, zur Verantwortung gezogen werde. Das Verhalten einiger Kassen, die so schon verunsicherten Mitglieder der City BKK mit „fadenscheinigen Argumenten“ vom Eintritt in eine neue Krankenversicherung abzuhalten, hält das BVA für „nicht hinnehmbar“.

Einige Versicherer, darunter auch größere Krankenkassen wie die Barmer GEK oder AOK, hatten Versicherten der angeschlagenen City BKK unter anderem erklärt, dass Behandlungen nicht mehr vollumfänglich fortgesetzt werden könnten. Oder bei einem Wechsel in die GKV es zu einer nachteiligen Prüfung der Pflegestufe komme. Kritik kommt auch aus dem Gesundheitsministerium. Hier sogar von einem rechtswidrigen Verhalten der Krankenkassen gesprochen.

Versicherte können ohne Nachteil wechseln

Versicherte einer insolventen Krankenkasse, wie der City BKK, müssen keine Angst haben, in der neuen GKV schlechter gestellt oder gar abgelehnt zu werden. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Versicherten aufnehmen – ob es ihnen passt oder nicht. Und auch Leistungen dürfen nicht einfach nach Gutdünken gekürzt werden. Behandlungen werden wie gewohnt fortgesetzt. Auch wenn sie teuer sind. Dazu sind die GKV´s per Gesetz verpflichtet.

Experten vom BVA und Verbraucherorganisationen raten Betroffenen, sich keinesfalls mit den fadenscheinigen Argumenten abwimmeln zu lassen. Vielmehr sollten die Versicherten für diesen Fall sich die Eckdaten des Gesprächs/Mitarbeiters notieren und anschließend beim BVA aktiv werden. BVA-Präsident Maximilian Gaßner erklärte, man wolle jedem Hinweis nachgehen.

 

VN:F [1.9.15_1155]
Rating: 0.0/5 (0 votes cast)

Weitere News:

Stiftung Warentest prüft Auslandsreise-Krankenversicherung

In der aktuellen Ausgabe von Finanztest (06/2012) hat die Stiftung Warentest 47 weltweit geltende Tarife für Auslandsreise-Krankenversicherungen geprüft. Obwohl Finanztest in diesem Jahr strengere Bewertungskriterien einsetzte, erhielten sechs… mehr

PKV: Flexibler Einsatz von Altersrückstellungen

Die privaten Krankenversicherer stehen nach wie vor wegen enormer Beitragserhöhungen in der Kritik. Nun schlägt der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. vor, die Beitragssteigerungen für die Versicherten mittels der Rückstellungen… mehr

Verbraucherschützer warnen vor voreiligen Wechsel in private Krankenversicherung

Die Kritik an der privaten Krankenversicherung reißt nicht ab. Immer wieder Vertreter der GKV über Existenzsorgen der PKV und deren langfristige Probleme. Die momentane Lage sieht aus Sicht des PKV Verbandes sehr gut aus. Im letzten Jahr… mehr

DKV: Zufrieden mit dem Geschäftsjahr 2011

Die DKV Deutsche Krankenversicherung blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2011 zurück. Nach eigenen Angaben wuchs der Kundenbestand der privaten Krankenversicherung aus Köln im letzten Jahr um 34.000 Versicherte, die Beitragseinnahmen… mehr