Chefarztbehandlung in der privaten Krankneversicherung PKV

Die Behandlung durch den Chefarzt gehört bei den meisten Verträgen der privaten Krankenversicherung zu den vereinbarten Grundleistungen, Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen können eine entsprechende Zusatzversicherung abschließen. Einige private Krankenkassen bieten eine nicht unerhebliche Beitragsermäßigung an, wenn der Versicherte auf die garantierte Behandlung durch den Chefarzt verzichtet.

Der Chefarzt ist ein erfahrener Arzt und hat seine besonderen Qualifikationen über einen längeren Zeitraum bewiesen, so dass die Behandlung durch ihn das Vertrauen vieler Patienten in ihre medizinische Versorgung wachsen lässt. Die Mehrkosten für eine entsprechende Klausel im Versicherungsvertrag ist sinnvoll, unentbehrlich ist sie aber nicht. Wer einen Teil seiner Beiträge sparen möchte,kann auf die Chefarztbehandlung durchaus verzichten. Die in Krankenhäusern tätigen Ober- und Assistenzärzte verfügen ebenfalls über eine ausgezeichnete medizinische Ausbildung. Zudem verpflichten die meisten Krankenhäuser ihre Chefärzte im Arbeitsvertrag dazu, die Chefvisite selber durchzuführen und nicht an einen Oberarzt zu delegieren. Wenn eine entsprechende medizinische Notwendigkeit besteht, übernimmt der Chefarzt ohnehin die Behandlung jedes Patienten. Diese Regelung gilt auch für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen.

Grundsätzlich darf das Krankenhaus Mehrkosten für die Chefarztbehandlung nur in Rechnung stellen, wenn eine entsprechende Vereinbarung mit dem Patienten getroffen wurde.

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