Bundesregierung fordert Arztrechnungen im Internet

Bundesregiert fordert mehr Transparenz

Bundesregiert fordert mehr Transparenz

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist es einem Patienten kaum nachzuvollziehen, für welche Leistung der Arzt welchen Betrag abgerechnet hat. Um den Verbrauchern hier eine bessere Übersicht zu geben, sollen sie in Zukunft die Möglichkeit haben, die Abrechnungsdaten auf der Internetpräsenz ihrer Versicherung einzusehen. Versicherte der PKV wissen dagegen meist sofort, welche Kosten für den Arztbesuch anfallen, da sie direkt mit den Ärzten abrechnen.

Krankenkassen von Plänen nicht überzeugt

Auf die Einführung einer Rechnungseinsicht im Internet haben sich FDP und Union geeinigt und wollen die Pläne bereits am 1. Januar 2012 ins Versorgungsstrukturgesetz aufnehmen.

Damit wollen Politiker die Möglichkeiten, die heute bereits bestehen, vereinfachen und verbessern. Denn bereits jetzt können Versicherte nach einer Behandlung vom Arzt eine Patientenquittung einfordern. Der Gesundheitsexperte der CDU, Johannes Singhammer, erklärte dazu: “Für die Patienten bedeutet dieser Schritt wesentlich mehr Transparenz.” Die Krankenkassen sind von den Plänen jedoch nicht überzeugt, dauert es von der Behandlung bis zur Rechnungstellung doch mehrere Monate.

In der PKV erfahren die Versicherten dagegen meist kurz nach der Behandlung, welche Kosten anfallen, da die private Krankenversicherungen nach dem Kostenerstattungsprinzip arbeiten. Der Arzt stellt nach der Behandlung dem Patienten eine Rechnung aus, welche dieser anschließend an seine Versicherung weiterleitet. Nach der Überprüfung dieser Rechnung erstattet die Versicherung  je nach PKV Tarif den gesamten Rechnungsbetrag oder nur einen gewissen Anteil.

Transparenz auch in der PKV wünschenswert

Auch wenn der Versicherte die Rechnung des Arztes selbst erhält und somit erkennt, für welche Behandlung welcher Rechnungsbetrag anfällt, gibt es auch in der PKV Potenzial für Verbesserungen. Als Grundlage der Abrechnung dient dem Arzt die jeweilige Gebührenordnung, entweder für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ).

Hier wird unter anderem mit dem 1,8-fachen oder 2,3-fachen Gebührensatz abgerechnet. Das Problem: Dem Privatversicherten erschließt sich oft nicht, auf welcher Grundlage die Gebührensätze berechnet werden. Daher ist auch in der PKV Verbesserungspotenzial vorhanden, um die Transparenz für den Verbraucher zu erhöhen.

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