Bürgerentlastungsgesetz: Steuervorteil aus Krankenversicherung in Altersvorsorge investieren
Seit dem 01. Januar 2010 ist das Bürgerentlastungsgesetz in Deutschland aktiv. Mit ihm sollen die Menschen finanziell entlastet werden, um vorhandene Gelder in die Wirtschaft zu investieren. Viele Arbeitnehmer, die ihre Krankenversicherungsbeiträge jetzt besser steuerlich absetzen können, erhalten daher seit Januar 2010 höhere Nettobeträge ausgezahlt. Gleichzeitig hat die Bundesregierung zur Entlastung von Familien das Kindergeld von bisher 164 Euro auf nunmehr 184 Euro erhöht.
Auch kleine aber regelmäßige Einzahlungen in Rürup oder Riester Rente helfen bei der altersvorsorge
Da dieses Geld in den Haushaltsbüchern vieler Familien nicht eingeplant war, kann es durchaus in die private Altersvorsorge investiert werden. So kann man ohne weitere Belastung fürs Alter sparen und zudem staatliche Unterstützung bei der Riester-Rente oder der Rürup-Rente nutzen. Wie hoch die jeweilige Entlastung ist, können Arbeitnehmer anhand ihrer Lohnbescheinigung erkennen. Je nach Familienstand und Einkommen kann die Entlastung zwischen 10-50 Euro liegen. Auch derart kleine Summen können helfen, eine private Altersvorsorge aufzubauen, wenn sie regelmäßig in einen entsprechenden Vertrag fließen. Vor allem junge Menschen können so mit kleinem Aufwand eine große Kapitalsumme bis zur Rente ansparen, die dann in eine lebenslange Zusatzrente umgewandelt wird.
Reister Rente bis zu einem Betrag von 2100 Euro von Steuer absetzen
Die Riester-Rente bietet Arbeitnehmern neben einer staatlichen Förderung in Form einer Grund- und einer Kinderzulage auch die Möglichkeit, die Beiträge bis zu einem Betrag von 2.100 Euro über die Steuererklärung als Sonderausgaben anzusetzen. Auch die Beiträge zur Rürup-Rente können von den Vertragsinhabern als Sonderausgaben angesetzt werden, und zwar bis zu einer Höhe von 20.000 Euro pro Person und Kalenderjahr.
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