Bündnis 90/Grüne für Bürgerversicherung

Bürgerversicherung

Bürgerversicherung

Die Krankenversicherung ist für viele Parteien in Deutschland ein wichtiges Thema. Auch für die Partei Bündnis 90/Grüne ist die Krankenversicherung häufig Gegenstand von Diskussionen. Mitglieder der Partei fordern in diesem Zusammenhang bereits seit einiger Zeit die Einführung einer Bürgerversicherung. Dieser Bürgerversicherung sollen alle Menschen in Deutschland einheitlich angehören, wodurch gesetzliche (GKV) und private Krankenversicherung (PKV) entfallen würden. Dies führt laut Bündnis 90/Grüne zu einem besseren Sozialausgleich, denn sowohl Geringverdiener wie auch Gutverdiener würden in Abhängigkeit ihres Einkommens Beiträge leisten.

Grüne kritisieren Gesundheitsreform

Die aktuelle Gesundheitsreform kritisieren die Grünen daher vehement.

Sie sorge für wenig sozialen Ausgleich, denn die gesetzlichen Krankenkassen könnten von nun an Zusatzbeiträge in nahezu unbegrenzter Höhe erheben, gleichzeitig wird  Menschen mit höheren Einkommen der Wechsel in die private Krankenversicherung erleichtert. Durch die Gesundheitsreform entfällt nämlich ab dem Jahr 2011 die bisher geltende Drei-Jahres-Frist, so dass ein Wechsel in die PKV nun deutlich schneller erfolgen kann.

Grüne fordern Bürgerversicherung und Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze

Auf ihrem Parteitag machten sich die Grünen erneut stark für die geplante Bürgerversicherung. Sie fordern dabei nicht nur den Wegfall der privaten Krankenversicherung (PKV) für Gutverdiener, sondern gleichzeitig die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf 5.500 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze, auch kurz BBG genannt, für die gesetzliche Krankenversicherung gibt an, bis zu welchem Einkommen prozentuale Beiträge für die GKV abzuführen sind. Einkommen, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, werden nicht mehr berücksichtigt. Zusätzlich fordern die Grünen, neben dem Einkommen auch Miet-, Pacht- und Zinseinnahmen zur Beitragsberechnung heranzuziehen.

Für das Jahr 2011 wurde die Beitragsbemessungsgrenze seitens der Bundesregierung auf 3.712,50 festgelegt, nach 3.750 Euro im Vorjahr. Dieser leichte Rückgang ist mit den sinkenden Reallöhnen in Folge der Finanzkrise im Jahr 2009 zu erklären.

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