Betriebskrankenkassen NRW mit Vertrag zum Hausarztmodell

Betriebskrankenkassen ( BKK NRW ) und Hausärzteverbände in NRW schließen Vertrag bezüglich des Hausarztmodells

Beim Hausarztmodell verpflichtet sich der Patient, vor jeder Behandlung eine Überweisung bei seinem Hausarzt einzuholen. Dieser übernimmt eine Lotsenfunktion und erhält einen Gesamtüberblick über den Gesundheitsstand seines Patienten. Selbstverständlich kann der Versicherte in Notfällen weiterhin direkt eine Notfallpraxis oder einen diensthabenden Arzt aufsuchen. Das Hausarztmodell setzt voraus, dass sich Arzt und Patient für die Teilnahme daran entscheiden.

Die Betriebskrankenkassen haben gemeinsam mit den beiden Hausärzteverbänden in NRW jetzt die Voraussetzungen für ein Hausarztmodell geschaffen. Dieses sieht vor, dass die mitwirkenden Ärzte neben den Vergütungen für Patientenkontakte und für einzelne Leistungen auch eine Grundvergütung für jeden teilnehmenden Patienten erhalten. Da sowohl die Betriebskrankenkassen als auch die Verbände dem ärztlichen Gespräch einen hohen Stellenwert einräumen, erhalten die Mediziner einen festen Zuschlag, wenn sie im Rahmen des Hausarztmodells Patienten mit besonders betreungsintensiven Krankheiten behandeln.

Hierzu werden neben der Demenz und Depressions-Erkrankungen auch Rheuma und zahlreiche weitere chronische Erkrankungen des Bewegungsapparates gezählt. Neu ist auch das Recht zur gesonderten Abrechnung von Beratungsgesprächen, welche mit Eltern drogenabhängiger sowie an psychosozialen Störungen leidender Kinder geführt werden.
Der Start des entsprechenden Programms erfolgt im Sommer dieses Jahres. Das Einschreiben in den entsprechenden Vertrag ist für Hausärzte ab Juni und für Patienten ab Juli möglich.

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