Berufsunfähigkeitsversicherung BU bei Psychotherapie

Wer aktuell in psychotherapeutischer Behandlung ist, erhält oft keine oder lediglich eine eingeschränkte Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) über private Versicherungsgesellschaften. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert Nachbesserung und pocht auf das Recht auf eine private Berufsunfähigkeitsversicherung auch für Patienten der Psychotherapie.

Seit dem ersatzlosen Wegfall der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung im Zuge der Rentenreform im Jahr 2001 ist die private Absicherung der einzige Weg, sich gegen drohende Beurfsunfähigkeit finanziell abzusichern. „Berufsunfähigkeit ist ein hohes gesundheitliches und finanzielles Lebensrisiko, das viel zu oft nicht ausreichend zu versichern ist und dann schnell in den wirtschaftlichen Ruin führt“, betont BPtK-Präsident Rainer Richter. „Der Gesetzgeber muss etwas tun, um diese Versicherungslücke zu schließen.“, fordert der Interessensvertreter der Bundespsychotherapeuten in Deutschland.

Wartezeit bis zu 5 Jahre für Berufsunfähigkeitsversicherung nach Psychotherapie

Einer aktuellen Erhebung der BPtK nach schränkten 33 von 45 Anbietern der BU die Versicherungsleistungen stark ein und/oder schlossen eine Verweisklausel ein, drei Gesellschaften verweigerten gar die Versicherung. Bei den meisten muss einhellig mir einer Wartezeit von bis zu fünf Jahren gerechnet werden, wenn der Antragsteller in den vergangenen Jahren oder zum Zeitpunkt der Antragstellung in psychotherapeutischer Behandlung war. Die Verweisklausel ist dabei besonders kritisch zu betrachten. Hier werden Versicherungsleistungen bei Eintritt der Berufsunfähigkeit, die auf die behandelte Erkrankung zurückzuführen sind, ausgeschlossen. Für Patienten der Psychotherapie ein Absurdum, wollen sie sich doch eben gegen dieses Risiko absichern.

Psychische Erkrankung ist häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit

Psychische Erkrankungen sind nachweislich der häufigste Grund für eine Erwerbsunfähigkeit. Rund 33 Prozent der staatlichen Erwerbsminderungsrente wird  inzwischen aufgrund einer psychischen Erkrankung gezahlt. „Es ist nicht akzeptabel, dass private Versicherungen das größte Risiko für eine Berufsunfähigkeit grundsätzlich ausschließen können“, kritisiert Richter. „Der Gesetzgeber sollte diese Sicherungslücke schließen und den Zugang zur BU-Versi­cherung krankheitsunabhängig gestalten.“

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