Beitragserhöhungen: BdV empfiehlt den Tarifwechsel in der PKV

Hohe Beiträge in der PKV können durch Tarifwechsel gemindert werden

BdV Tipp: Tarifwechsel der PKV

Viel PKV-Kunden erhalten dieser Tage den Bescheid über bevorstehende Beitragserhöhungen in ihrer Versicherungsgesellschaft. Neben Central und AXA sind es auch ARAG und Gothaer, die den Beitrag zum 1.1. 2012 anpassen. Doch Bestandskunden können diesen Erhöhungen aus dem Weg gehen und mit einem Tarifwechsel viel Geld sparen. Bei Problemen kann der Bund der Versicherer (BdV, Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg) hinzugezogen werden.

Beitragserhöhungen können umgangen werden

Viele Versicherungsunternehmen müssen im kommenden Jahr ihre Beiträge mehr als in den vergangenen Jahren anpassen, in Einzelfällen wird von bis zu 40 Prozent ausgegangen.

Auch der Durchschnittswert der Erhöhungen liegt in vielen Gesellschaften über den langjährigen Mittelwerten von 5 – 7 Prozent. Für viele Verbraucher lohnt sich ein Wechsel der Versicherungsgesellschaft nicht, da ihre Altersrücklagen verloren gehen würden

Der Bund der Versicherten, ansässig in Henstedt-Ulzburg, rät daher den Versicherten, die Möglichkeit eines Tarifwechsels in der eigenen Versicherungsgesellschaft. Die Möglichkeit, in einen günstigeren Tarif mit gleichen Konditionen innerhalb einer Gesellschaft zu wechseln, steht den Versicherten nach § 204 Absatz 1 VVG zu. Die Vorteile liegen auf der Hand, im Lauf der Jahre sind die Prämien für ältere Versicherte um einen Großteil gestiegen und kaum noch zu finanzieren. Bei einem Tarifwechsel bleiben nicht nur die Altersrücklagen erhalten, auch liegen die Beiträge deutlich unter den bisher Gezahlten.

Umfang und Beitrag in neuem Tarif beachten

Jedoch gilt auch für Bestandskunden: Wer einen Tarif wählen will, sollte Leistung und Beitrag genau studieren. Denn im Laufe der Jahre können sich Beiträge und Konditionen von Tarifen geändert haben und gerade bei älteren Versicherten sollte auf eine eventuelle Übernahme von notwendigen Leistungen geachtet werden. Auch haben die Versicherungen die Möglichkeit, dass sie von Versicherten, die einen Tarifwechsel mit steigendem Leistungsumfang wählen wollen, eine neue Gesundheitsprüfung verlangen.

In der jüngeren Vergangenheit ist es immer vorgekommen, dass die Unternehmen bei jüngeren Versicherten die einen Tarifwechsel wahrnehmen wollten, diesen versuchten zu verweigern. In solchen Fällen sollten die Versicherten auf den § 204 des VVG hinweisen oder sich an den BdV wenden.

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