Beitragserhöhung Krankenversicherung: Wechsel in PKV befürchtet

Beitragssatz zur gesetzlichen Krakenversicherung steigt von 14,9 auf 15,5 Prozent

Die große Koalition und Gesundheitsminister Philipp Rössler haben sich über eine Krankenkassen Beitragserhöhung geeinigt uns werden eine Anhebung des Beitragssatzes von derzeit 14,9 auf 15,5 Prozent beschließen. Die Beitragserhöhung tritt Anfang 2011 in Kraft, bis Ende 2010 gilt der niedrigere Beitragssatz von 14,9 Prozent. Dieser Schritt wird mit weiteren Defiziten, im kommenden Jahr 2011 sogar 11 Milliarden Euro, begründet. In Folge der Kassen-Krise sind mittlerweile einige Krankenkassen trotz des Zusatzbeitrags von der Pleite bedroht und suchen ihr Heil in der Fusion mit anderen Kassen. So gab es in diesem Jahr bereits den Zusammenschluss der AOK Pluss in Sachsten und Thüringen mit der AOK Hessen zur neuen “AOK Plus” und die bereits erfolgte Fusion der Signal Iduna IKK mit der IKK Nordrhein zur neuen “Vereinigte IKK“. Auch die große DAK (Deutsche Angestellten Krankenkasse) strebt eine Fusion mit der angeschlagenen BKK Gesundheit zur möglicherweise neuen “DAK Gesundheit“.

Krankenkassen Zusatzbeitrag: ohne Deckelung – keine Obergrenze

Im Zuge der Beitragserhöhung soll auch die Deckelung des Zusatzbeitrags von derzeit acht Euro bzw 1 Prozent des Bruttogehalts entfallen. Damit gibt es demnächst keine Obergrenze für den Zusatzbeitrag. Diese Neuerung gibt gesetzlichen Krankenkassen freie Hand für Mehreinnahmen und soll laut der Bundesregierung und Gesundheitsminister Philipp Rössler für mehr Wettbewerb unter den Krankenkassen sorgen.

Wechsel in die Private Krankenversicherung befürchtet

Bereits die Einführung des gedeckelten Zusatzbeitrags hat in der Vergangenheit zu einer Austrittswelle in Krankenkassen ohne Zusatzbeitrag oder gar zu einem Wechsel in die Private Krankenversicherung geführt. Die zusätzliche Beitragserhöhung könnte nun zu einer verstärkten Abwanderung vor allem der zahlungskräftigen Versicherten führen. Freiwillig gesetzlich versicherte Angestellte und Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro zum Beispiel können bei der PKV von günstigeren beiträgen und gleichzeitig von deutlich umfangreicheren Leistungen profitieren. Dies relativiert sich jedoch, wenn zusätzlich Familienmitglieder mitversichert werden müssen, da diese einen gesonderten Beitrag zu entrichten haben. Deswegen sollten Wechselwillige im Einzellfall die Private Krankenversicherung berechnen und einen Vergleich durchführen.

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