Beitragsbemessungsgrenze 2012
Die Beitragsbemessungsgrenze 2012 steigt im Vergleich zu 2011 von 3.712,50 pro Monat ( 44.550,00 pro Jahr ) auf 3.825,00 Euro Einkommen pro Monat ( 45.900,00 ). Die Entwicklung der Gehälter zwischen 2009 und 2010 ist entscheidend für die der Sozialversicherung zugrunde gelegten Rechengrößen für das Jahr 2012. In den alten Bundesländern konnte ein Anstieg der Gehälter und Löhne von 2,09 Prozent, in den neuen Bundesländern von 1,97 Prozent verzeichnet werden. Dieser Grundlage nach zu urteilen, ist zu erwarten, dass fast alle Rechengrößen für das Jahr 2012 angehoben werden. Der Entwurf liegt bereits vor und soll im Oktober im Bundeskabinett verabschiedet werden.
BBG steigt nach Stagnation wieder
Im Jahr 2011 ist, erstmalig in der Geschichte, die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die gesetzliche Krankenversicherung gesunken.
Durch die geplante Anhebung der BBG steigen die einzelnen Beiträge von Arbeitnehmer, die über der Grenze liegen, und Arbeitgeber an. Aber auch der Beitragszuschuss wird erhöht. Der Arbeitnehmeranteil liegt damit 2012 bei maximal 313,65 Euro, bei einem Eigenanteil von 8,2 Prozent. Besserverdienende Arbeitnehmer kosten ihre Arbeitgeber mit Beginn des Jahres 2012, bei bestehen bleiben der Beitragshöhe von 7,3 Prozent, 8,22 Euro mehr. Der Beitragszuschuss wird sich voraussichtlich auf eine Höhe von 279,23 Euro belaufen.
JAEG überschreitet Vorjahresniveau
Große Unterschiede zwischen Ost und West gibt es hingegen bei der BBG für Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Während sie im Westen der Republik von 5.500 Euro auf 5.600 Euro angehoben wird, stagniert sie im Osten und bleibt unverändert auf 4.800 Euro bestehen. Zusammengefasst bedeutet dies, dass die monatlichen Bezugsgrößen im Westen von 2.555 Euro auf 2.625 Euro angehoben werden und im Osten auf 2.240 Euro bestehen bleiben.
Der Einstieg in die PKV wurde mit Beginn des Jahres 2011 vereinfacht, die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) muss nicht wie vorher dreimal hintereinander überschritten werden, sondern nur einmal. Nachdem auch die JAEG im Jahr 2011 von vorher 49.950 Euro auf 49.500 Euro gesunken ist, wird sie 2012 wieder angehoben, voraussichtlich auf einen Wert über dem von 2010.
Siehe auch passend zum Thema “Beitragsbemessungsgrenze 2012″:
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