Beiträge zur Krankenversicherung: ab 2010 von der Steuer absetzen
Das neue Jahr 2010 wird zahlreiche Änderungen mit sich bringen. So ist es ab Januar 2010 beispielsweise möglich, im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes, welches am 18. Dezember 2009 endgültig verabschiedet wurde, die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge besser steuerlich geltend zu machen.
Konnten die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenkasse sowie zur Pflegeversicherung bisher nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen geltend gemacht werden, ist es jetzt möglich, die Beiträge in voller Höhe abzusetzen. Dies gilt nicht nur für die Beiträge zur eigenen, privaten Krankenversicherung (PKV), sondern auch für Beiträge nicht erwerbstätiger Ehepartner sowie der Kinder.
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Diese verbesserte Absetzbarkeit gilt nicht nur für Versicherte der privaten Krankenkassen, sondern auch für gesetzlich Versicherte. Zu beachten ist jedoch, dass lediglich die Versicherung der medizinischen Grundvorsorge, die analog dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gilt, abgesetzt werden kann. Verbesserte Leistungen wie etwa die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, die Kostenübernahme von Heilpraktikerleistungen oder aber die Auslandskrankenversicherung können hingegen nicht steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt im Übrigen auch für Zusatzversicherungen, die für gesetzlich Versicherte zur Verfügung stehen, um den geringer werdenden Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhöhen.
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Durch die Möglichkeit, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung besser absetzen zu können, werden sich viele Menschen ab 2010 über ein höheres Nettoeinkommen freuen können. Diese Ersparnis kann dann auf Wunsch in eine bessere Krankenversicherung, zum Beispiel in eine Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte oder in eine Leistungserweiterung der privaten Krankenversicherung, investiert werden.
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