Barmenia Krankenversicherung: Zusatzversicherung für Sehhilfen und Naturheilverfahren

Private Krankenzusatzversicherung der Barmenia Krankenversicherung für Sehhilfen und Naturheilverfahren

Während Sehhilfen mit wenigen Ausnahmen seitens der gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht mehr bezuschusst werden, übernehmen einige wenige Kassen ausgewählte Naturheilverfahren. Hierbei handelt es sich um wenige Behandlungsformen, welche zudem nur bei bestimmten Diagnosen erstattungsfähig sind.
Die Barmenia Krankenversicherung bietet Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen zu günstigen Monatsbeiträgen die zusätzliche Absicherung der Kosten für Brillen und Naturheilverfahren an.

Erstattet werden hierbei die Kosten für Sehhilfen in voller Höhe, wobei ein maximaler Betrag in Höhe von 300 Euro für zwei Kalenderjahre zu berücksichtigen ist. Die naturmedizinische Behandlung wird sowohl beim Arzt als auch beim Heilpraktiker mit 80 Prozent der anfallenden Kosten erstattet, die gleiche Quote gilt auch für die verordneten naturmedizinischen Heil- und Arzneimittel. Der Erstattungsbetrag für die naturmedizinische Behandlung beträgt bei der Zusatzversicherung durch die Barmenia maximal 1000 Euro im Jahr.
Maßgeblich für die Erstattungsfähigkeit naturmedizinischer Behandlungsformen ist bei diesem Angebot ein Eintrag in das Hufeland-Verzeichnis oder in die Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Zusätzlich ist im Tarif Barmenia AN eine Auslandsreisekrankenversicherung inbegriffen.
Der Tarif kann über das Internet abgeschlossen werden, für Beratungsgespräche steht eine normale Festnetz-Rufnummer zur Verfügung.

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