BAH erwartet Klagen gegen PKV-Zwangsrabatt
Das Bundesfinanzministerium will, dass der Zwangsrabatt der Pharmahersteller an die privaten Krankenversicherungen (PKV) künftig der Mehrwertsteuer unterliegen soll. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) geht davon aus, dass zahlreiche Verbandsmitglieder gegen diese Entscheidung vor Gericht ziehen werden.
Zusätzliche Mehrwertsteuer auf PKV-Zwangsrabatt
Seit dem Jahr 2011 sind die Pharmaunternehmen durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) dazu verpflichtet, den privaten Krankenversicherungen einen Rabatt von 16 Prozent auf den Herstellerabgabepreis zu gewähren. Nun hat das Bundesfinanzministerium entschieden, dass eben dieser abzuführende Zwangsrabatt der Mehrwertsteuer unterliegen soll. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) rechnet damit, dass die Vertreter der pharmazeutischen Industrie scharenweise gegen diese Entscheidung klagen werden. “Ich bin ganz sicher, dass unsere Mitgliedsunternehmen reihenweise gegen entsprechende Steuerbescheide vor die Finanzgerichte ziehen werden”, erklärt Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BAH in Bonn.
Keine Mehrwertsteuer auf GKV-Zwangsrabatt
Dass den Pharmaunternehmen eine zusätzliche Belastung durch die Mehrwertsteuer entstehen soll, hält der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller für ungerechtfertigt. Auch für die gesetzliche Krankenversicherung müssen die Pharmaunternehmen seit dem Jahr 2010 einen Zwangsrabatt von bis zu 16 Prozent leisten, eine zusätzliche Belastung durch die Mehrwertsteuer würde hier jedoch nicht anfallen. “Der Gesetzgeber wollte den Herstellerzwangsrabatt in der GKV wirkungsgleich auf die PKV übertragen”, sagt Kortland. “Genau dies geschieht aber nicht. Mit der nun beabsichtigten Regelung erhöht sich der Zwangsrabatt an die PKV auch noch um die Mehrwertsteuer”, sagt der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des BAH.
BAH: Zwangsrabatt sollte überdacht werden
Der BAH fordert das Bundesfinanzministerium dazu auf, von der geplanten Besteuerung abzusehen. Außerdem sei es aus Sicht des Verbandes an der Zeit, die Höhe des derzeitigen Zwangsrabattes sowohl für die private als auch für die gesetzliche Krankenversicherung zu überdenken. Die Rabatterhöhung von 6 auf 16 Prozent im August 2010 hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung mit der schlechten Finanzlage in der GKV begründet. Angesichts der mittlerweile vorhandenen Überschüsse der GKV in Milliardenhöhe sei dies nicht mehr gerechtfertigt, so Kortland.
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